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Berlin: Justiz verschärft Regeln nach Arzneibetrug im Gefängnis

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hat die Medikamentenversorgung von Gefangenen teilweise neu geregelt. Das geht aus einer Verwaltungsvorschrift hervor, die seit dem 1.

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hat die Medikamentenversorgung von Gefangenen teilweise neu geregelt. Das geht aus einer Verwaltungsvorschrift hervor, die seit dem 1. September in Kraft ist. Die Neuregelung ist Folge eines Medikamentenskandals, der im vergangenen Spätsommer bekannt geworden war. Justizbedienstete hatten Arzneien, die für Häftlinge bestimmt waren, unterschlagen. Von der Aue hat nun veranlasst, dass nur noch Ärzte des Justizvollzugskrankenhauses Medikamente bestellen dürfen. Sie müssen Bestellungen gegenüber dem Klinikleiter vertreten. Dieser ist für die Abrechnung zuständig. Geregelt sind in der Richtlinie auch die Bedarfsanmeldung und die Abrechnung der Medikamente. Beides hatten die Arztgeschäftsstellen zuvor offenbar in Eigenregie machen können. Dass die neue Vorschrift erst im September in Kraft getreten ist, hing mit der notwendigen Schulung der Ärzte zusammen, so die Justizverwaltung. wvb.

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