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Courtage als Ärgernis: In Berlin ist die Gebühr unweit höher als in anderen Stadtstaaten.

© dpa

Justizsenator fordert staatliche Taxe: Den Maklern geht’s ans Portemonnaie

Makler haben einen schlechten Ruf, auch in Berlin. Justizsenator Thomas Heilmann will mehr Transparenz und schlägt niedrigere Provisionen beim Grundstückskauf vor.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Hohe Provisionen für wenig Leistung. Das ist das Image, mit dem Makler auch in Berlin zu kämpfen haben. Nicht ohne Grund. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will deshalb das Maklerwesen reformieren und hat seine Vorschläge jetzt den Regierungsfraktionen CDU und SPD vorgestellt. Der Kern seiner Initiative ist die Einführung einer staatlich festgelegten Gebühr (Maklertaxe) „für die Vermittlung von Kaufverträgen oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss“.

Die Taxe solle nach sachlichen Kriterien und unter Beteiligung von Industrie- und Handelskammer, Berufsverbänden, Unternehmern und Verbraucherschützern festgesetzt werden, schlägt Heilmann vor. Ausgehend von einer Grundtaxe seien „Spielräume für leistungs- und aufwandsorientierte Zu- und Abschläge“ denkbar. Das schaffe Qualitätsanreize und belebe den Wettbewerb unter den Maklern. Die zahlenden Kunden müssten von vornherein auf die Höhe der Taxe hingewiesen und eine Abweichung nach oben begründet werden.

Für Berlin werde die Taxe voraussichtlich „den gewichteten Durchschnitt tatsächlich gezahlter Provisionen“ abbilden, kündigte der Justizsenator an. Der liege vorbehaltlich einer genauen Ermittlung mehr als einen Prozentpunkt unter den 7,14 Prozent (inklusive Mehrwertsteuer), die zurzeit als ortsüblich gelten. Die Höhe der Maklercourtage ist in Berlin schon lange ein Ärgernis. Denn nur in der Hauptstadt und in Brandenburg müssen die Käufer jene 7,14 Prozent auf den Verkaufspreis der Immobilie vollständig selber zahlen.

Dagegen teilen sich in allen Flächenländern der Republik Käufer und Verkäufer die ortsübliche Provision von 7,14 Prozent. In den anderen Stadtstaaten müssen die Grundstückserwerber die Maklercourtage zwar auch alleine zahlen, aber nur 6,25 Prozent (Hamburg) bzw. 5,95 Prozent (Bremen). Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist lediglich festgehalten, dass einem Immobilienmakler für den Nachweis und die Vermittlung eines Grundstücks eine Provision zusteht, aber deren Höhe ist gesetzlich weder auf Bundes- noch Landesebene festgelegt.

Das Maklerwesen - eine ewige Debatte

In Berlin flammte die Diskussion über die Maklerprovisionen wieder auf, als der Senat im Sommer 2012 eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 Prozentpunkte beschloss. Um die Käufer dadurch nicht zusätzlich zu belasten, wurde erwogen, die hohe Maklerprovision in Berlin entsprechend zu kürzen.

Nach Einschätzung des Justizsenators würde eine Herabsetzung der Provision gegen das Verfassungsgebot der Berufsfreiheit verstoßen, wenn sie dem Ausgleich einer höheren Grunderwerbsteuer dient. Ein Eingriff in dieses Grundrecht sei nur „mit Gründen des Allgemeinwohls, nicht aber mit fiskalischen Notwendigkeiten zu rechtfertigen“. Eine rein sachlich begründete Maklertaxe würde diese juristische Klippe umschiffen.

Außerdem will Heilmann seine Reform nicht nur mit finanziellen Argumenten begründen. „Der Markt ist unübersichtlich, die Verbraucher sind unzufrieden, das Ansehen der Maklerbranche leidet“, schreibt er in seinem Papier. „Was wir brauchen, ist mehr Transparenz für die Verbraucher und mehr Wettbewerb unter den Maklern, um schwarze Schafe vom Markt zu verdrängen.“ Das 120 Jahre alte BGB setze beim Maklerwesen den Schwerpunkt auf den Immobiliennachweis. Das sei in Zeiten des Internets nicht mehr so wichtig. Dagegen steige der Beratungsbedarf.

Entsprechend müsse das Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden, fordert der Senator. Außerdem solle auf Bundesebene ein Sachkundenachweis für Makler eingeführt werden. Diese Forderung werde schon seit Jahren auch von Immobilien- und Berufsverbänden erhoben. Außerdem sei zu überlegen, dass sich Käufer und Verkäufer künftig die Maklerprovision rechtlich verpflichtend teilen oder dass zumindest ein schriftlicher Beratervertrag abgeschlossen werde.

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