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Berlin: JVA Tegel: Soll der Denkmalschutz für Gefängnisse aufgehoben werden?

"Es kann nicht sein, dass die Gefangenen unter den Bestimmungen des Denkmalschutzes zu leiden haben." Justizsenator Wolfgang Wieland hat eine klare Marschrichtung vorgegeben: Der Denkmalschutz für die Haftanstalt Tegel müsse weg.

"Es kann nicht sein, dass die Gefangenen unter den Bestimmungen des Denkmalschutzes zu leiden haben." Justizsenator Wolfgang Wieland hat eine klare Marschrichtung vorgegeben: Der Denkmalschutz für die Haftanstalt Tegel müsse weg. Bei einem Besuch in Berliner Gefängnissen nannte er als Beispiel, dass man nicht einmal die Zellenfenster vergrößern dürfe, ohne den Denkmalschutz auf den Plan zu rufen. "Als wenn sich hier Touristen an der Schönheit der Gebäude erfreuten."

In Berlin stehen eine ganze Reihe von Gefängnissen aus dem 19. und vom Anfang des 20. Jahrhunderts unter Denkmalschutz. Einige schon seit den 1930er Jahren, andere kamen in den 50er und 60er hinzu. Die Berliner Denkmalliste nennt derzeit mehr als zehn geschützte Zellengebäude, darunter die Untersuchungshaftanstalt Moabit, die jetzige Jugendstrafanstalt Plötzensee und der geschlossene Männervollzug in Tegel.

Zum Thema Ted: Soll der Denkmalschutz für die JVA Tegel aufgehoben werden? "Denkmalschutz hat überhaupt nichts mit Touristenattraktionen zu tun", sagt Petra Reetz, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der die Denkmalschutzbehörde zugeordnet ist. Sondern mit ihrem Wert für die Geschichte der Stadt. "Diese Gebäude erzählen Geschichte, zwar nicht deren glänzendste Seiten, aber trotzdem sehr wichtige." Die typische Berliner Backsteinbauweise der Gründerjahre, die man auch bei Krankenhäusern und Schulen finde, sei für Deutschland einzigartig. Hier habe sich der Staat manifestiert, die Bauten sollten Macht und Größe ausstrahlen.

"Auf der anderen Seite darf der Denkmalschutz der Nutzung eines Gebäudes natürlich nicht im Wege stehen", sagt Reetz. Als Faustregel gilt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Baudenkmals nicht verändert werden darf. Innen darf also eine ganze Menge getan werden. Und in der Haftanstalt Tegel wurde in der Vergangenheit auch eine Menge getan. So zog man in der Teilanstalt I, die wie die Teilanstalten II und III 1896 bis 1898 erbaut wurden, in den 1970er Jahren Zwischendecken ein. Auch die ursprünglichen Gitter vor den Fenstern ersetzte man durch Gitter, die den modernen Sicherheitsanforderungen entsprechen. "Sicherheitsaspekte haben in den Vollzugsanstalten Vorrang vor dem Denkmalschutz", sagt der Sprecher der Justizverwaltung, Martin Steltner. In diesen Fragen seien die Konservatoren auch einsichtig. Dem widerspricht auch Petra Reetz nicht. Die Denkmalschutzbehörde sei kompromissbereit. Die Justizverwaltung sollte sich mit der Behörde zusammensetzen und nach Lösungen suchen, so dass die Haftbedingungen modernisiert werden können. "Die Denkmalschützer werden da nicht päpstlicher als der Papst sein." Auch die Möglichkeit eines Teilabrisses will Reetz nicht ausschließen. Doch einen vollständigen Abriss dürfe es nicht geben.

Hier jedoch ist der Streit mit dem Justizsenator programmiert. Denn der favorisiert eine Generalmodernisierung in Tegel, statt eines Neubaus im brandenburgischen Großbeeren. Mehrfach hatte Wieland geäußert, in Tegel helfe eigentlich nur Abriss der drei alten Teilanstalten und ein anschließender Neubau. Dagegen werden sich die Denkmalschützer wehren. Reetz: "Wer in Tegel einen modernen Hochsicherheitstrakt à la USA hochziehen will, muss damit auf die grüne Wiese."

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