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Berlin: Kammergericht: Berlin muss Bürgschaftsrisiko allein tragen

Der vom Senat 2003 beschlossene Stopp der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau könnte sich im Nachhinein als finanzpolitischer Flop erweisen. Denn das Land Berlin muss allein für die Bürgschaften geradestehen, die fällig werden, wenn Eigentümer wegen des Wegfalls der Förderung in Konkurs gehen.

Der vom Senat 2003 beschlossene Stopp der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau könnte sich im Nachhinein als finanzpolitischer Flop erweisen. Denn das Land Berlin muss allein für die Bürgschaften geradestehen, die fällig werden, wenn Eigentümer wegen des Wegfalls der Förderung in Konkurs gehen. Die Forderung Berlins, dass der Bund für die Hälfte der Bürgschaften aufkommen muss, wurde jetzt auch vom Kammergericht abgewiesen.

Schon im Oktober vergangenen Jahres war der Senat mit seiner Rechtsauffassung vor dem Landgericht gescheitert. Jetzt lässt die höhere und letzte Instanz eine Revision nicht zu. Trotzdem will Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) nicht aufgeben. „Wir prüfen weitere rechtliche Schritte“, sagte sein Sprecher am gestrigen Freitag. Möglich ist noch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, hieß es. Wenn diese abgewiesen wird, ist klar, dass das Land Berlin auf einem Bürgschaftsrisiko von 900 Millionen Euro sitzen bleibt.

Die Hälfte dieser Summe hatte das Land vom Bund als Rückbürgschaft beansprucht, dabei aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Der ehemalige Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hatte vormals versprochen, dass der Stopp der Anschlussförderung langfristig 2,2 Milliarden Euro im Landesetat einspare. Dieses Sparziel dürfte, weil der Bund nicht zahlen muss, nun nur noch teilweise erreichbar sein. za

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