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Berlin: Kampf gegen Terror: Die Rasterfahndung lässt keinen Lebensbereich aus

Seit vergangener Woche fahndet die Staatsschutzabteilung des Berliner Landeskriminalamtes unter den muslimischen Studenten an den Berliner Universitäten nach möglichen Verdächtigen in Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA. Die dabei zugrunde gelegten Suchkriterien sind jedoch so weit gefasst, dass sie einem Generalverdacht nahe kommen.

Seit vergangener Woche fahndet die Staatsschutzabteilung des Berliner Landeskriminalamtes unter den muslimischen Studenten an den Berliner Universitäten nach möglichen Verdächtigen in Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA. Die dabei zugrunde gelegten Suchkriterien sind jedoch so weit gefasst, dass sie einem Generalverdacht nahe kommen.

Noch gestern hatte Justizsenator Wolfgang Wieland (Grüne) in einem Interview erklärt, es handele sich um "eine begrenzte Überprüfung von Studenten aus dem arabischen Raum anhand eines so genannten Suchprofiles". Offenbar ist diese Rasterfahndung jedoch erheblich umfassender. Dies geht zumindest aus den beiden Beschlüssen des Amtsgerichts Tiergarten hervor, die die rechtliche Grundlage für die Fahndung liefern. Ein erster Beschluss vom 20. September beschränkte die Suchkriterien zunächst noch auf spezielle Merkmale, wie etwa männlich, häufige Visabeantragungen, keine Kinder, das Studium technischer Fächer und ähnliches sowie eine Flugausbildung. Dies erwies sich anscheinend als nicht durchführbar. Auf Antrag des Landeskriminalamtes wurde die Befugnis daraufhin bereits am nächsten Tag korrigiert und dabei umfassend erweitert. Überprüft werden sollen nun alle Personen mit "vermutlich islamischer Religionszugehörigkeit und vermutlich legalem Aufenthaltsstatus in Deutschland". Eine weitere Aufstellung legt die Nationalität der betroffenen Studenten auf insgesamt 15 Staaten fest. Fünf der genannten Länder sollen zudem mit einer besonderen Prioritätsstufe versehen sein.

Von allen in Frage kommenden Personen müssen die Universitätsverwaltungen nun seit einer Woche sämtliche personenbezogenen Daten an die Sicherheitsbehörden weiterleiten. Sie dürfen von der Polizei anschließend nicht nur mit den Datensätzen des Landeseinwohneramtes und der Ausländerbehörde abgeglichen werden. Der ausgesprochen weit gefasste Beschluss gestattet daneben auch den Datenabgleich mit insgesamt zehn weiteren Gruppen von öffentlichen und privaten Unternehmen, die nahezu die gesamte Wirtschaft der Stadt einschließen. Auf diese Weise will die Polizei so genannten "Schläfern" extrem-islamistischer Organisationen auf die Spur kommen.

Wolfgang Kaleck, der Bundesvorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereines hält das Raster jedoch für viel zu unspezifisch. Auf einer "unsicheren Tatsachenbasis" würden dabei "schwerwiegende Eingriffe in Individualrechte" vorgenommen, die zudem geeignet seien, gefährliche Vorurteile gegen arabisch-stämmige Menschen zu schüren. Er habe das Gefühl, so Kaleck, dass Politik und Polizei lediglich "Aktivität demonstrieren, ohne darauf zu achten, ob das eingesetzte Mittel auch etwas nützt". Demgegenüber erklärt Peter Krüger von der Gewerkschaft der Polizei, um zu Erfolgen zu kommen, müsse man "das Netz zunächst so weit auswerfen". Bei den weiteren Ermittlungen müsse dann allerdings "sehr, sehr sorgfältig" geprüft werden.

Abgleich aller Daten

Entwickelt wurde die Rasterfahndung in den 70er Jahren beim Bundeskriminalamt. Dabei soll ein größerer Personenkreis durch die Kombination verschiedener Merkmale und mit Hilfe moderner Computertechnik immer weiter eingegrenzt werden. Erlaubt ist die Rasterfahndung bei Drogen- und Waffen- sowie Staatsschutzdelikten. (fk)

Otto Diederichs

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