zum Hauptinhalt

Berlin: Kampfhund-Debatte: Frei Schnauze (Glosse)

Haben Sie, beim letzten Spaziergang im Tiergarten oder am Müggelsee, einen Bullterrier oder Mastiff mit Maulkorb und kurzer Leine gesehen? Haben Sie überhaupt schon mal einen Hund an der Leine gesehen, der, sei es im Wald oder in der U-Bahn, an die Leine gehört?

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Haben Sie, beim letzten Spaziergang im Tiergarten oder am Müggelsee, einen Bullterrier oder Mastiff mit Maulkorb und kurzer Leine gesehen? Haben Sie überhaupt schon mal einen Hund an der Leine gesehen, der, sei es im Wald oder in der U-Bahn, an die Leine gehört? Kennen Sie Straßen - in Berlin, nicht in Singapur - ohne Hundehäufchen? Wenn Sie zu allem Ja sagen, ist ein Lügendetektor-Test überfällig.

Gefährliche Hunde dürfen aber schon seit 1998 in weiten Teilen der Stadt nicht mehr freischnäuzig herumrennen. Und selbst harmlose Hunde dürfen nicht ungestraft auf den Bürgersteig kacken. Tun sie aber, weil Frauchen und Herrchen nichts dagegen haben, die Leine vergessen und den Maulkorb erst recht. Und weil die Polizei meistens wegschaut. Denn der Umgang mit wenig umgänglichen Hundehaltern ist lästig und der Umgang mit nur schaumgebremsten vierbeinigen Ins-Gesicht-Spring-Maschinen kann richtig gefährlich sein. Außerdem stellt sich die Frage der Zuständigkeiten. Eine Frage, die jede Behörde gern stellt.

Ist ja auch richtig: Für die alte und für die neue, absolut radikale Hundeverordnung sind in erster Linie die Bezirksämter zuständig. Nicht die Polizei. Aber was nutzt dem Bürger, auf dessen Weichteile sich gerade ein Dogue de Bordeaux freut, die korrekte Klärung amtlicher Zuständigkeiten? Ohne geeignetes Personal und Konzept werden die Bezirke zahnlos bleiben. Ein Rechtsstaat muss aber sein Recht durchsetzen, sonst kommt er auf den Hund.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false