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Berlin: Kampfhunde: Ab Mittwoch dürfen Pitbull und Co. nur mit Maulkorb auf die Straße

Einen Tag nach der Ankündigung eines neuen Gesetzentwurfs will der Senat jetzt im Schnellverfahren gegen gefährliche Kampfhunde und deren Halter vorgehen. Eine neue Verordnung für sämtliche Kampfhunde sieht beim Gassigehen künftig nicht nur Leinenzwang, sondern auch Maulkorbpflicht vor.

Einen Tag nach der Ankündigung eines neuen Gesetzentwurfs will der Senat jetzt im Schnellverfahren gegen gefährliche Kampfhunde und deren Halter vorgehen. Eine neue Verordnung für sämtliche Kampfhunde sieht beim Gassigehen künftig nicht nur Leinenzwang, sondern auch Maulkorbpflicht vor. Wer American Pittbull, American Stafford, Stafford Bullterrier, Bullterrier oder Tosa-Inu oder aus diesen Rassen gekreuzte Mischlinge hält, muss sein Tier beim Veterinäramt melden. Zudem stehen Tests für Hund und Halter an. Neue Exemplare der als besonders gefährlich eingestuften Rassen dürfen in Berlin nicht angeschafft, gezüchtet oder verkauft werden. Wer sich künftig Abkömmlinge anderer Rassen anschaffen will, muss dies im Bezirksrathaus beantragen und begründen.

Mit der neuen "Kampfhunde-Verordnung" will der Senat das Problem der aggressiven Hunde bereits vom kommenden Mittwoch an in den Griff bekommen. Innensenator Eckart Werthebach (CDU) und Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD) stellten die Grundzüge der Verordnung gestern vor. Sie soll nach Werthebachs Worten auf der Senatssitzung am nächsten Dienstag beschlossen werden und bedarf anders als der Gesetzentwurf der Gesundheitssenatorin nicht der Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Es kann bis zum Oktober dauern, bis das Gesetz durchs Parlament ist. So lange wollte der Senat jedoch nicht warten.

Werthebach sprach von "vierbeinigen Kampfmaschinen" und bezeichnete es als "absurden Gedanken", die Haltung sei ein Bürgerrecht. Richtig sei dagegen, dass die Bürger ein Recht auf Schutz vor Gefahren hätten, sagte Werthebach und kam zur wichtigsten Frage: Wer soll die neue Verordnung durchsetzen? "Die Polizei hat zugesagt, dass sie zunächst Leinenzwang und Maulkorbpflicht kontrollieren wird", sagte der Innensenator. Halter hätten bei Verstößen mit Geldbußen bis zu 10 000 Mark zu rechnen. Werthebach machte aber klar, dass die Polizeiabschnitte nur für eine Übergangszeit einspringen. Es sei die Aufgabe der Bezirke, die Verordnung umzusetzen. Die Bezirke seien verpflichtet, Personal für die Aufgabe einzusetzen. Ehe es so weit ist, muss der Innensenator, unter dessen Federführung in den vergangenen Jahren Tausende von Stellen eingespart worden sind, den Bezirksbürgermeistern die Sache schmackhaft machen. Tun will er das auf einer Sondersitzung des Rats der Bürgermeister am kommenden Montag. Werthebach zeigte sich realistisch: "Sicher wird es Widerstand geben", sagt er.

Ein Wunder ist das nicht, denn nach der neuen Verordnung könnten ab nächsten Mittwoch täglich Hunderte von Haltern mit ihren American Pittbulls, American Staffords, Stafford Bullterriern, Bullterriern oder Tosa-Inu in den Veterinärämtern Schlange stehen. Dort müssen nämlich alle Hunde dieser Rassen sowie deren Abkömmlinge gemeldet werden. Tiere mit dem amtlichen Prädikat "nicht aggressiv" erhalten eine leuchtende Hundemarke, die sichtbar getragen werden muss. Zudem müssen die Halter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und nachweisen, dass sie mit ihrem Kampfhund zurechtkommen. Ergeben sich daran Zweifel, wandern auch "nicht aggressive" Kampfhunde ins Tierheim, bis sich für sie ein kompetenter Halter findet.

"Ich erwarte, dass es mit der Mehrzahl der Halter keine Probleme geben wird", sagte Eckart Werthebach mit Blick auf den kommenden Mittwoch. Die Gesundheitssenatorin Schöttler schätzte die Zahl der Kampfhunde in der Stadt auf zwischen 5000 und 10 000. Damit die Veterinärämter nicht zusammenbrechen, sollen die Senatsverwaltungen Mitarbeiter aus ihrem Stellenüberhang entsenden. (Näheres beim Bürgertelefon des Senats 9028 2828, werktags von 9 bis 18 Uhr). Diskutieren Sie mit im Internet

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Michael Brunner

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