zum Hauptinhalt

Berlin: Kampfhunde: Senat berät verschärftes Gesetz - Bußen bis zu 100 000 Mark vorgesehen

Haltung und Zucht der Kampfhunderassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen werden gesetzlich verboten. Das sieht der Gesetzentwurf über das Halten und Führen von Hunden vor, den der Senat gestern zur Kenntnis nahm.

Haltung und Zucht der Kampfhunderassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen werden gesetzlich verboten. Das sieht der Gesetzentwurf über das Halten und Führen von Hunden vor, den der Senat gestern zur Kenntnis nahm. Wer einen solchen gefährlichen Hund halten will, braucht dafür eine behördliche Erlaubnis, die er nur bekommt, wenn er ein "berechtigtes Interesse" nachweist. Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler sieht dafür aber keine Gründe. Sie erwartet, "dass es in zehn Jahren solche Hunde in Berlin nicht mehr geben wird". Das Gesetz muss nach der Sommerpause vom Parlament beraten und verabschiedet werden. Es soll eine nochmalige Verschärfung der erst vor einer Woche vom Senat erlassenen Hundeverordnung bedeuten.

Generell wird für sämtliche Hunde unabhängig von der Rasse die gesetzliche Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet eingeführt. Ausnahmen sind gut gesicherte Privatgrundstücke und Hundeauslaufgebiete. Auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und in Badeanstalten dürfen Hunde dann gar nicht mehr mitgenommen werden.

Wie nach der neuen Verordnung bleibt es beim generellen Maulkorbzwang einschließlich der Hundeauslaufgebiete für gefährliche Hunde der fünf genannten sowie sieben weiteren Rassen samt Mischlingen: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff. Einen Zwang zur Haftpflichtversicherung für die Halter und Kasttration/Sterilisation gefährlicher Hunde sieht das Gesetz nicht vor, aber die Haftpflichtversicherung kann im Einzelfall angeordnet werden. Nochmals verschärft werden die Sanktionen: Verstöße gegen das Gesetz sollen mit Geldbußen bis zu 20 000 Mark, Verstöße gegen das Zuchtverbot mit bis zu 100 000 Mark geahndet werden.

Bei den insgesamt 19 Veterinärämtern in den Bezirkenhaben sich nach Senatsangaben seit Inkrafttreten der neuen Hundeverordnung bis gestern Mittag 719 Hundehalter mit ihren "Kampfhunden" gemeldet. Eine Nachfrage beim Veterinäramt Pankow-Weißensee ergab, dass dort täglich zwischen zwölf und 14 Halter mit ihren Hunden erscheinen. Bis zum vergangenen Wochenende sind laut Veterinäramt rund 40 Hunde angemeldet worden. Im Veterinäramt Tempelhof erkundigen sich jeden Tag im Durchschnitt 30 Hundebesitzer nach den Einzelheiten der neuen Verordnung.

Die Halter müssen binnen acht Wochen ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Sachkundenachweis vorlegen. Für die Tiere ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig. Der Senat hat eine Liste mit neun Sachverständigen herausgegeben, bei denen die Halter ihre Sachkunde nachweisen können. Nach übereinstimmender Überzeugung von Experten sind neun Hundeprofis jedoch zu wenig, um die anstehenden Aufgaben zu erledigen. Laut Senat ist geplant, die Liste der Prüfer noch zu erweitern.

Ziemlich reibungslos hat dagegen die Registrierung der Hunde in den Veterinärämtern begonnen. 38 Mitarbeiter aus dem Stellenüberhang (19 aus den Senatsverwaltungen und 19 aus den Bezirken) verstärken die Belegschaft der Ämter. Um die Hunde eindeutig zu identifizieren und zu registrieren, werden den Akten Polaroidfotos beigefügt. Zahlreiche Hundehalter bringen die Bilder sogar selbst mit.

Klaus-Peter Florian, der Sprecher der Gesundheitsverwaltung, wies gestern die Vorwürfe des Tierheims Lankwitz zurück. Wie berichtet, hatte es zwischen Senat und Tierheim Streit um 22 nicht vermittelbare Hunde gegeben, die am vergangenen Freitag aus der Tiersammelstelle zum Einschläfern abtransportiert werden sollten. Dies war verhindert worden, indem das Tierheim die Todeskandidaten in den eigenen Zwingern unterbrachte. "Das Tierheim sollte zur Vernunft zurückkehren", sagte Florian. "Wenn ein Amtstierarzt einem Hund Agressivität bescheinigt, kann er eingeschläfert werden."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false