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Berlin: Kampfhunde: Tödliche Treue

Ein Rottweiler wurde von Polizisten erschossen, weil er tat, was seine artgerechte Hundespflicht gegenüber seinem Herrn ist. Dieser war berauscht, legte sich auf den Gehweg, und sein treuer Hund bewachte ihn.

Ein Rottweiler wurde von Polizisten erschossen, weil er tat, was seine artgerechte Hundespflicht gegenüber seinem Herrn ist. Dieser war berauscht, legte sich auf den Gehweg, und sein treuer Hund bewachte ihn. Als sich die Beamten seinem Herrn näherten, wurde der Hund böse, wehrte sich gegen seine Festnahme, schnappte zu und randalierte in dem Polizeifahrzeug. Er war schlichtweg in Panik geraten. Ist das ein Grund, ihn niederzustrecken? Wir meldeten gestern diesen Vorfall aus Friedrichshain.

Rottweiler gelten n i c h t als Kampfhunde, müssen also k e i n e n Maulkorb tragen, n i c h t angeleint sein. Sie fallen also nicht unter die Hundeverordnung. Nicht jeder große Hund ist auch ein gefährlicher Hund. Und es war ein Beamter, der gestern von einem durchaus artgerechten Verhalten dieses Rottweilers sprach. Der Beamte, der uns das sagte, ist übrigens maßgebend für die Einhaltung der jüngsten Hundeverordnung zuständig.

Nun sollte man sich mal den Herrn des getöteten Tieres energisch vorknöpfen, der sich in seiner berauschten Schieflage von dem treuen Hund bewachen ließ und ihn in eine tödliche Lage gebracht hatte. Aber vielleicht macht der Mann sich im nüchternen Zustand sehr verdiente Vorwürfe, die Treue seines Tieres in einer Zeit noch sehr überempfindlicher Reaktionen auf die Hundeverordnung aufs Spiel gesetzt zu haben.

Ekkehard Schwerk

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