Berlin: Kampfhundliste gekippt
Die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg ist zum Teil ungültig. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden: Ob ein Hund gefährlich ist, kann nicht nur an seiner Rasse festgemacht werden.
Die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg ist zum Teil ungültig. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden: Ob ein Hund gefährlich ist, kann nicht nur an seiner Rasse festgemacht werden. Damit bekamen vier Brandenburger Hundehalter Recht (6 CN 2.02 bis 5.02). fk
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