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Berlin: Kassen: Teurer Zahnarztbesuch Warnung vor Privatrechnungen.

Ärzte weisen Vorwürfe zurück

Die Berliner Krankenkassen warnen ihre Versicherten davor, sich von Kieferorthopäden oder Zahnärzten in die so genannte Kostenerstattung drängen zu lassen – und damit in eine teurere Privatabrechnung von ärztlichen Leistungen. Die Gesundheitsreform erlaubt seit dem 1. Januar gesetzlich Versicherten, die Behandlungskosten zunächst privat vorzustrecken und sich dann von ihrer Krankenversicherung die gesetzlichen Zuschüsse erstatten zu lassen. Die Kranken sind dann quasi Privatpatienten, die vom Arzt eine Rechnung bekommen. Damit bestehe jedoch die Gefahr, dass die Patienten wesentlich mehr bezahlen müssten, warnen die Krankenkassen in einer Erklärung.

Zahnärzte verweisen dagegen auf die Vorteile für den Kranken. „Für sie gilt dann die volle Therapiefreiheit“, sagt Christian Bolstorff, Präsident der Berliner Zahnärztekammer. „Sie müssen keine Leistungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung beachten oder auf Kassenzuschüsse verzichten, nur weil sie eine bessere Versorgung wünschen.“ Aber natürlich dürfe der Doktor dann seine Leistungen nach der privaten Gebührenordnung abrechnen. Das können zum Teil höhere Honorare für die gleiche Leistung sein, die die Kassen tragen. „Ich appelliere aber an die Berliner Zahnärzte, da nicht voll zuzuschlagen“, sagt Bolstorff. Deshalb rät der Kammerpräsident den Patienten dringend, sich genau mit einem Arzt zu beraten, bevor sie die Kostenerstattung wählen.

Sich vorher beraten zu lassen, das empfehlen auch die Krankenkassen. Denn die Wahl gelte für mindestens ein Jahr und beziehe sich auf sämtliche ambulanten Behandlungen, vom Kieferorthopäden ebenso wie vom Zahnarzt, vom niedergelassenen Fach- oder Hausarzt. Und abgesehen von den möglicherweise höheren Arzthonoraren müssten auch die Kassen den Patienten Extra-Zuschläge für die Verwaltungskosten berechnen. Laut Angaben der AOK-Berlin sind das rund 7,5 Prozent der Rechnungssumme. Außerdem müsse auch die gesetzlich vorgeschriebene Praxisgebühr entrichtet werden, die die Kassen nachträglich von ihrem Zuschuss zur Rechnung abzögen.

Nach Kassenangaben versuchten besonders Kieferorthopäden, ihre Patienten mit massivem Druck zur Kostenerstattung zu überreden. Gesetzlich Versicherte hätten aber nach wie vor Anspruch darauf, dass der Arzt die Leistungen direkt mit der Kasse abrechne. Ärzte, die dies verweigerten, handelten „eindeutig rechtswidrig“. So sieht das auch die Berliner Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV). „Sollte uns ein Kieferorthopäde bekannt werden, der seine Patienten unter Druck zur Kostenerstattung zwingen will, dann gehen wir dagegen vor“, sagt KZV-Vizechef Hans-Georg Pochhammer. Die Kieferorthopäden sprechen nun von einer „Verleumdungskampagne“. „Die Krankenversicherungen scheuen nur den höheren Aufwand für die Kostenerstattung“, sagt Werner Schupp vom Berufsverband der Kieferorthopäden. „Wir empfehlen den Patienten doch auch, den Kostenvoranschlag für eine Behandlung auf Rechnung vorher von ihrer Kasse prüfen zu lassen.“

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