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Berlin: Kassenchef verliert Gerichtsstreit um Ärzte-Bestechung

Schulz darf nicht sagen, die Kassenärztliche Vereinigung dulde das

Schaut die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wohlwollend weg, wenn Pharmafirmen Ärzte bestechen? Der Vorstandsvorsitzende der Betriebskrankenkasse (BKK) Berlin, Jochen Schulz, hatte dies vor zwei Jahren behauptet – und nun vor Gericht eine Niederlage eingesteckt. Das Landgericht Berlin habe es dem Kassenchef untersagt, seine Angriffe auf die KV weiterhin zu verbreiten, sagte am Freitag die Sprecherin der KV Berlin, Anette Kurth. Sollte Schulz seine Äußerung dennoch wiederholen, die KV unterstütze eine solche Bestechung stillschweigend, drohe ihm eine Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro. Die von der BKK eingelegten Rechtsmittel seien erfolglos geblieben. Das habe die Kasse letztlich dazu bewogen, den Unterlassungsanspruch anzuerkennen.

Das bedeute aber nicht, dass es einige Pharmavertreter nicht tatsächlich auch mit Bestechung versuchten. „Sie ziehen durch die Praxen und bieten manchmal auch Geschenke an, Reisen zum Beispiel“, sagte Kurth. Damit wollten sie erreichen, dass die Ärzte die Medikamente der vertretenen Firma verordnen. Doch so etwas werde die KV nicht dulden. „Sollte es uns bekannt werden, dass sich ein Arzt durch Pharmafirmen bestechen ließ, dann gehen wir gegen ihn disziplinarisch vor.“ In Berlin habe es solche Fälle in der letzten Zeit jedoch nicht gegeben. I.B.

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