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Berlin: Kein Anspruch auf Anschlussförderung

Subventionierung des sozialen Wohnungsbaus: Verwaltungsgericht weist Klage von Investoren ab

Der Senat hat in erster Instanz Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht wies gestern Klagen der Berliner Baugenossenschaft, des Immobilienfonds Havelstraße und der Sistra Verwaltungsgesellschaft ab, die durchsetzen wollten, dass ihre Sozialwohnungen über eine 15jährige Grundförderung hinaus subventioniert werden. Damit wurde der Stopp der Anschlussförderung, mit dem Berlin in den nächsten 25 Jahren 2,1 Milliarden Euro einsparen kann, in drei Fällen bestätigt. „Ich gehe davon aus, dass das Urteil Bestand haben wird“, sagte Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) am Rande der Plenarsitzung. Dadurch gebe es Sicherheit für das Land. Die „Senatslinie“ werde man durchsetzen.

Zum ersten Mal hat das Verwaltungsgericht in einem Hauptsacheverfahren entschieden. Bisher gab es nur vorläufige Rechtsschutzverfahren, die unterschiedlich ausgegangen sind. Das Verwaltungsgericht lehnte im März 2003 erstmals Eilanträge von Investoren ab. Das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) kam in mehreren Fällen zu gegensätzlichen Entscheidungen.

Jetzt entschied das Verwaltungsgericht wiederum zu Gunsten des Senats und setzte sich damit über die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts hinweg. Ein Anspruch auf Weiterförderung nach 15 Jahren ergebe sich weder aus den Bewilligungen für den ersten Förderzeitraum noch aus dem Gleichheitssatz oder der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Die Kläger könnten auch keinen Vertrauensschutz in Anspruch nehmen, denn das Land habe eine Anschlussförderung rechtsverbindlich nie zugesagt. Außerdem könne sich der Senat darauf berufen, dass es in Berlin keine Wohnungsnot mehr gebe und eine teure „Nachförderung vieler leerstehender Wohnungen angesichts der extremen Haushaltsnotlage nicht in Betracht kommt“. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung haben die Richter die Berufung zum OVG und eine „Sprungrevision“ zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dem Senat wäre es am Liebsten, im weiteren Rechtsstreit mit Wohnungseigentümern gleich die höchste Instanz anzurufen. Das würde Zeit sparen. za/sib

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