zum Hauptinhalt

Berlin: Kein Ehrengrab für Peter Fechter Senatskanzlei sieht Kriterien nicht erfüllt

Peter Fechter, 1962 bei der Flucht über die Mauer nach West-Berlin von DDR-Grenzsoldaten erschossen, erhält kein Ehrengrab. Die Senatskanzlei begründete dies damit, dass die Ehrengrabstätten des Landes Berlin verstorbenen Persönlichkeiten vorbehalten sind, „die hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin vollbracht oder die sich durch ihr überragendes Lebenswerk um Berlin verdient gemacht haben“.

Peter Fechter, 1962 bei der Flucht über die Mauer nach West-Berlin von DDR-Grenzsoldaten erschossen, erhält kein Ehrengrab. Die Senatskanzlei begründete dies damit, dass die Ehrengrabstätten des Landes Berlin verstorbenen Persönlichkeiten vorbehalten sind, „die hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin vollbracht oder die sich durch ihr überragendes Lebenswerk um Berlin verdient gemacht haben“. Dies treffe auf Fechter nicht zu. Außerdem wird darauf verwiesen, dass das Grab des Mauertoten bereits als Grabstätte eines Opfers von Krieg und Gewaltherrschaft anerkannt sei.

Der Senat unterstützt zudem den Vorschlag des Berliner CDU-Generalsekretärs Kai Wegner, die Zimmerstraße in Mitte in Peter-Fechter-Straße umzubenennen. Zuständig für die Umsetzung dieser Idee ist allerdings der Bezirk Mitte. Die Bezirksverordnetenversammlung muss darüber entscheiden. In der Zimmerstraße steht bereits eine Stele, die an den Mauertoten erinnert und die möglicherweise noch durch eine erläuternde Texttafel ergänzt wird. Darüber wird in den bezirklichen Gremien derzeit diskutiert. Der Bezirk Pankow wiederum regt an, eine Gedenktafel für Peter Fechter an seinem früheren Wohnort in der Behaimstraße anzubringen. Sein Grab liegt ebenfalls in Pankow, im Ortsteil Weißensee, auf dem Friedhof der evangelischen Auferstehungsgemeinde. Das Bezirksamt hatte seit 2005 mehrfach, aber jedes Mal vergeblich angeregt, Fechter ein Ehrengrab zuzusprechen. za

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false