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Berlin: Kein Grund zur Klage

Senat: Haushalt ist verfassungsgemäß

Nach der politischen fällt auch die formelle Antwort des Senats auf die Haushaltssklage der Opposition gelassen aus. In gestern beschlossenen Eckpunkten geht der Senat von der Verfassungsmäßigkeit des Etats aus.Dass mehr Kredite aufgenommen als Investitionen getätigt werden, sei zulässig. Dabei beruft sich der Senat auf den laut Verfassung gewährten Ausnahmetatbestand der „Abwehr eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts“. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Kriterien würden beachtet. babs

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