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Kein Halten: Parken auf der Straße ist gefährlich und verboten

Die Ausreden sind immer die gleichen: „Ich war nur eben schnell …“ – dass sich dahinter der Verkehr staut, dass also Dutzende Autofahrer bremsen, einfädeln oder das Hindernis umfahren müssen, scheinen sich Zweite-Reihe-Parker nicht klarzumachen. Für Radfahrer ist dieses Verhalten besonders gefährlich.

Die Ausreden sind immer die gleichen: „Ich war nur eben schnell …“ – dass sich dahinter der Verkehr staut, dass also Dutzende Autofahrer bremsen, einfädeln oder das Hindernis umfahren müssen, scheinen sich Zweite-Reihe-Parker nicht klarzumachen. Für Radfahrer ist dieses Verhalten besonders gefährlich. Aber man ist ja gleich wieder weg, warum also erst langwierig einen Parkplatz suchen?

Viele scheinen gar nicht zu wissen, dass das Halten in zweiter Reihe verboten ist, auch dann, wenn nur mal jemand ein- oder aussteigen will. Lediglich Taxen dürfen dann halten, alle anderen müssen sich einen legalen Parkplatz suchen und notfalls ein paar Meter laufen.

Der Verstoß kostet auch etwas, jedenfalls theoretisch. Für das Halten in zweiter Reihe werden laut aktuellem Bußgeldkatalog 15 Euro fällig; wenn man andere behindert, sind es zwanzig Euro. Parken in zweiter Reihe ist teurer: 20 Euro ohne Behinderung, 25 Euro mit, und wer länger als eine Viertelstunde parkt, der muss 30 beziehungsweise 35 Euro berappen. Wenn es einer merkt.

In Berlin können Autofahrer oft darauf vertrauen, dass sie damit durchkommen. Meist sind sie weg, bevor das Ordnungsamt da ist. In Neukölln wird jeder Verstoß zur Anzeige gebracht, jeder Zweite-Reihe-Parker angesprochen. „Anders als bei Straftaten gibt es aber keine Pflicht zum Einschreiten“, erklärt Olaf Korbjuhn, Außendienstleiter des Neuköllner Ordnungsamtes. „Die Mitarbeiter haben also ein gewisses Ermessen. Wenn in einer Nebenstraße eine alte Dame vor ihrer Haustür abgesetzt wird, werden sie sicher ein Auge zudrücken.“ Wenn aber einer den Verkehr auf einer großen Straße behindere, dann könne der nicht mit freundlicher Ermessenausübung rechnen. Auch Halten und Parken auf Radwegen sei generell unzulässig. Es kostet zwischen 15 und 25 Euro Bußgeld. fk

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