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Berlin: Kein jährlicher Nachweis von Kita-Anspruch

Heute werden die Weichen für die künftige Kita und Hortbetreuung gestellt: Der Jugendausschuss muss das Kitareformgesetz beschließen, damit es wie geplant noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Nach heftigen Protesten soll der Entwurf an wichtigen Punkten nachgebessert werden.

Heute werden die Weichen für die künftige Kita und Hortbetreuung gestellt: Der Jugendausschuss muss das Kitareformgesetz beschließen, damit es wie geplant noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Nach heftigen Protesten soll der Entwurf an wichtigen Punkten nachgebessert werden.

Das Gesetz enthält alle wichtigen Reformen der Kinderbetreuung, die zum Teil seit Jahren vorbereitet wurden. So sollen Kitas stärker vorschulische Aufgaben übernehmen. Außerdem enthält das Gesetz die Verlagerung der Horte an die Schulen, die Zusammenfassung der bezirklichen Kitas in Eigenbetriebe und die Einführung von Kita-Gutscheinen, mit denen Eltern überall in der Stadt eine Betreuung beanspruchen können.

Die Vergabe der Gutscheine richtet sich wie bisher nach dem Betreuungsbedarf, den die Eltern nachweisen müssen. Wer erst einmal einen Platz hat, soll ihn behalten können, auch wenn der Bedarf – etwa wegen Arbeitslosigkeit – entfällt. Dieser Punkt ist neu: Zunächst war geplant, dass es jährlich eine Bedarfsprüfung geben sollte. Dies hätte bedeutet, dass die Betreuung hätte reduziert werden können. Dagegen hatte es heftige Proteste auch aus SPD und PDS gegeben. sve

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