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Berlin: Kein öffentliches Interesse: "Scheiß Kanake" - straffrei

Als "Scheiß Kanake" und Schlimmeres ist der Bosnier Sedin Suljagic vor rund einem Jahr beschimpft worden. Seine Anzeige will die Staatsanwaltschaft dennoch nicht weiter verfolgen.

Als "Scheiß Kanake" und Schlimmeres ist der Bosnier Sedin Suljagic vor rund einem Jahr beschimpft worden. Seine Anzeige will die Staatsanwaltschaft dennoch nicht weiter verfolgen. Sie hat Ende November das Verfahren eingestellt - aus mangelndem öffentlichen Interesse.

Im Sommer vergangenen Jahres war Sedin Suljagic zusammen mit seinen Mannschaftskameraden vom 1. FC Wilmersdorf vor dem Poststadion zum Waldlauf verabredet, als Marco G. aus dem Fanbus eines Essener Fußballclubs ausstieg und begann, den Bosnier und seine jugoslawischen und türkischen Freunde zu beschimpfen. "Wir haben dann Anzeige erstattet", erinnert sich Sedin S. Gegen den Einstellungsbescheid erhob Suljagic jetzt Einspruch. Der in Wilmersdorf geborene und seit einem Jahr eingebürgerte 24-Jährige hofft nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

"Es kann doch nicht angehen, dass in einem Staat, wo zurzeit alle Bürger zum Kampf gegen die Fremdenfeindlichkeit aufgerufen werden, solche Beleidigungen nicht geahndet werden". Da kann ihm Berlins Ausländerbeauftragte Barbara John allerdings nicht viel Hoffnung machen. Denn dass Fälle wie dieser ad acta gelegt werden, ist nicht ungewöhnlich. Weil, so die Begründung, bei Streitigkeiten zwischen zwei Personen "der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus" nicht gestört sei und deshalb auch die Strafverfolgung "kein Anliegen der Allgemeinheit" ist. Barbara John selbst denkt schon, "dass es ein Anliegen der Allgemeinheit ist, wenn Menschen lauthals diskriminiert werden". Denn dadurch entstünde eventuell der Eindruck, ausländerfeindliche Äußerungen würden straffrei hingenommen.

Im krassen Gegensatz zu Suljagics Fall steht ein Ereignis, dass sich im Oktober am Teltower Damm abgespielt hat: damals hatten drei Zehlendorfer Anstoß an der rüden Behandlung einer Straßenmusikantin durch einen Polizisten genommen. Als die drei ihre Beobachtungen mitteilten, reagierte der Beamte mit einer Klage, weil er sich als "Ausländerfeind" beleidigt fühlte. Diesmal reagierte die Justiz prompt und verurteilte die Drei, die sich für die Straßenmusikantin eingesetzt hatten, zur Zahlung von je 900 Mark.

Ein Hoffnungsschimmer besteht immerhin: Gemäß des Amsterdamer Vertrages, der in Artikel 13 für alle europäischen Staaten antidiskriminierende Richtlinien verpflichtend macht, müssen auch deutsche Gerichte umdenken. Allerdings erst bis 2003. Und davon hat Sedin Suljagic jetzt nichts.

rcf

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