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Berlin: Kein „Privileg“

LESERBRIEF DES TAGES Der Tagesspiegel berichtet, und die Leser antworten. An dieser Stelle deshalb der Leserbrief des Tages: so aktuell und schnell wie die Berichterstattung.

LESERBRIEF DES TAGES

Der Tagesspiegel berichtet, und die Leser antworten. An dieser Stelle deshalb der Leserbrief des Tages: so aktuell und schnell wie die Berichterstattung.

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Betr.: Böger greift ein und kassiert große Ferien der Schulpsychologen vom 07. 08. 2002

Nicht nur für die Schulpsychologen ist die sog. „Ferienregelung" unangebracht. Es gibt auch keinen einzigen wirklich zwingenden sachlichen Grund, sie bei Lehrern anzuwenden. Herr Böger wird sich aber, wie andere Schulsenatoren vor ihm auch, aus wohlverstandenem Eigeninteresse hüten, Hand an diese Regelung zu legen. Nicht weil ihm vor dem zu erwartenden Geschrei der GEW bange sein müsste - das legt sich erfahrungsgemäß schnell - sondern weil sie die nahezu schrankenlose Ausbeutung der Arbeitskraft der Lehrer möglich macht. Für das „Privileg" der langen Ferien nehmen z.B. Lehrer an Gymnasien, noch dazu, wenn sie korrekturintensive Fächer unterrichten, in Kauf, dass ihr Arbeitstag mehr als 10 Std. dauert, sie keine freien Wochenenden haben und einen Großteil ihrer „Ferien" mit der Ausarbeitung und Korrektur des schriftlichen Abiturs verbringen. Mit der Ferienregelung macht sich der Senat den Umstand zunutze, dass die tatsächliche Arbeitszeit der Lehrer, die niemand kennt und vor allem niemand wissen will, angesichts eines bleibenden Sparzwangs beliebig verlängert werden kann. Es gibt keinen einzigen triftigen sachlichen Grund, Lehrer von der für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung auszunehmen und sie, über den ihnen zustehenden Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen hinaus, in den „Genuss" einer speziellen Ferienregelung kommen zu lassen.

Reinhold Tyrach, Nikolassee

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