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Berlin: Kein Verdacht gegen Charité-Direktor Staatsanwaltschaft schloss die Akte

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Ermittlungen gegen den CharitéVerwaltungsdirektor Bernhard Motzkus wegen dessen früherer Beratertätigkeit für den Klinikdienstleister GDD. Die Überprüfung eines entsprechenden Beratervertrages, den Motzkus 1992 als Verwaltungsdirektor des Virchow-Klinikums mit der GDD geschlossen hatte, sei abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Ermittlungen gegen den CharitéVerwaltungsdirektor Bernhard Motzkus wegen dessen früherer Beratertätigkeit für den Klinikdienstleister GDD. Die Überprüfung eines entsprechenden Beratervertrages, den Motzkus 1992 als Verwaltungsdirektor des Virchow-Klinikums mit der GDD geschlossen hatte, sei abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Aus dem Vertrag und weiteren Unterlagen, die sich auf den Zeitraum 1995/96 bezogen, habe sich ergeben, „dass die Geschäftsbeziehungen des Verwaltungsdirektors mit Geschäftspartnern des Klinikums zu einem Zeitpunkt beendet waren, der eine Strafverfolgung wegen des Eintritts der Verjährung nicht mehr zulässt“, hieß es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft. Auch habe sich gegen Motzkus kein Anfangsverdacht auf unrechtmäßiges Verhalten ergeben.

Die überprüften Unterlagen hatte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Abgeordnetenhaus, Volker Ratzmann, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Material belegte, dass Motzkus als Verwaltungschef des Virchow-Klinikums als bezahlter Berater für eine Firma tätig war, die gleichzeitig Aufträge in Millionenhöhe vom Klinikum erhalten hatte. Ratzmann hatte daraufhin von der Staatsanwaltschaft überprüfen lassen wollen, inwieweit Korruptionstatbestände erfüllt sind. wie

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