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Berlin: Kein Vizepräsident fürs Landgericht: Justizverwaltung am Richterwahlausschuss gescheitert

Der CDU-geführten Senatsverwaltung für Justiz ist es nicht gelungen, ihren Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten am Berliner Landgericht durchzusetzen. Der Richterwahlausschuss hat den 43-jährigen Kammerrichter Rainer Lettau zweimal abgelehnt.

Der CDU-geführten Senatsverwaltung für Justiz ist es nicht gelungen, ihren Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten am Berliner Landgericht durchzusetzen. Der Richterwahlausschuss hat den 43-jährigen Kammerrichter Rainer Lettau zweimal abgelehnt. Das größte deutsche Gericht, dem der Vize seit mehr als einem Jahr fehlt, ist damit weiter ohne komplette Führung.

Unter Juristen wird das personalpolitische Fiasko der Justizverwaltung darauf zurückgeführt, dass die vom Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen geführte Behörde auf keinen Fall die vom Richterwahlausschuss favorisierte Strafrichterin Renate Möcke ernennen wollte. Ob dahinter parteipolitische Motive stehen, ist unklar. Bekannt ist lediglich, dass die parteilose Möcke vor zwei Jahren auf dem SPD-Ticket Berliner Verfassungsrichterin geworden ist.

Unter dem vormaligen Justizsenator Ehrhart Körting zählte sie sogar zu den Richtern, die für das Amt des Landgerichtspräsidenten im Gespräch waren. Diesen Posten wollte sie aber nicht. Als der neue Gerichtspräsident Peter-Joachim von Drenkmann ernannt war, kandidierte sie jedoch als Vizepräsidentin - offenbar mit dem ausgesprochenen Wohlwollen des Richterwahlausschusses. Den von der Justizverwaltung schließlich präsentierten Kandidaten Lettau lehnte das Gremium jedenfalls ab.

Möcke war zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen. Unter Richtern wird aber behauptet, die Justizverwaltung habe sie anschließend so "bearbeitet", bis sie ihre Kandidatur "zum Wohle des Landgerichts" zurückzog. Der Justizverwaltung half das nichts, denn ihr Kandidat fiel beim Wahlausschuss erneut durch.

Möcke sei "weggemobbt" worden, erzählen Juristen sich jetzt jedenfalls. Justizsprecher Carsten Ziegler wollte zu den Kandidaten gestern nichts sagen. Nur auf eins legte er Wert: Es gebe keine Verbindung zwischen Möckes Rückzug aus der Bewerbung und einem umstrittenen Schreiben der Vorsitzenden Richterin. Möckes Kammer hatte im Juli 1998 wegen der Schüsse an der Mauer den DDR-Generalleutnant Manfred Grätz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nach Ablauf der Bewährungsfrist in diesem Sommer schrieb die Richterin dem Verurteilten einen Brief, in dem sie sich für eine positive Reaktion nach dem Urteil bedankte. Dieses bei den Strafakten liegende Schreiben geriet vorige Woche in die Öffentlichkeit.

pen

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