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Angekommen in Berlin. Künftig werden Koffer nicht mehr so oft in einer Ferienwohnung ausgepackt.

© Kitty Kleist-Heinrich

Kein Zimmer mehr frei: Ab 2014 können Ferienwohnungen in Berlin verboten werden

Ab Anfang des kommenden Jahres wird es möglich sein, Ferienwohnungen in Berlin zu verbieten. Das soll für mehr bezahlbaren Wohnraum in der City sorgen. Ungefährlich ist der Plan allerdings nicht: Schon jetzt wird mit Klagen von Eigentümern gerechnet.

Nach monatelangen Diskussionen und zähem Ringen zwischen SPD und CDU soll es ab Anfang des Jahres möglich sein, künftig Ferienwohnungen in der City zu verbieten. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur Zweckentfremdung von Wohnungen.

Zunächst hatten vor allem aufseiten der CDU Vorbehalte gegen die Regelungen abgebaut werden müssen. Offiziell geht man davon aus, dass rund 12 000 Apartments dem normalen Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sondern tage- oder wochenweise an Touristen vermietet werden. Nach Expertenmeinung gibt es aber eine erhebliche Dunkelziffer.

Zweckentfremdung durch Umwandlung in Ferienwohnungen von nun an verboten

Das von SPD und CDU auf den Weg gebrachte Gesetz regelt nicht nur die Zweckentfremdung durch die Umwandlung in Ferienwohnungen, sondern auch Leerstand über mehr als sechs Monate und Abriss von Wohnungen. Für bereits existierende Ferienwohnungen gibt es jetzt einen Bestandsschutz von zwei Jahren. Ihre Eigentümer müssen sie aber dem Bezirksamt melden. Wollen sie sie über die Frist weiterführen, müssen sie dieses beantragen. Die Bezirke haben dann die Möglichkeit, in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Nutzung für Touristen zu untersagen. Allerdings sieht das neue Gesetz auch vor, dass eine Ferienwohnung als genehmigt gilt, wenn nicht innerhalb von 14 Wochen über den Antrag entschieden worden ist.

„Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum steht an erster Stelle“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger. Wichtig seien Transparenz und Rechtssicherheit. Allerdings rechnet Spranger auch mit Klagen von Wohnungseigentümern. Probleme könne es allerdings in den Bezirken geben, wenn es jetzt eine Flut von Anträgen gebe und das Personal zur Bearbeitung nicht ausreiche. „Da müssen wir eventuell nachsteuern“, sagt Spranger.

Der Opposition im Abgeordnetenhaus geht das nicht weit genug

Der Opposition von Grünen, Linken und Piraten hingegen geht der Gesetzentwurf nicht weitgehend genug. Von „reiner Symbolpolitik“ spricht die Mietenexpertin der Grünen, Katrin Schmidberger. Die Grünen hatten auch einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt, der schon im Bauausschuss abgelehnt wurde. Rot-Schwarz gaukele eine gesetzliche Regelung vor, schaffe aber gleichzeitig die Voraussetzungen dafür, dass diese überhaupt nicht greift. „Die Betreiber von Ferienwohnungen bekommen für weitere zwei Jahre einen Freibrief dafür, einfach so weiterzumachen wie bisher“, sagt Schmidberger. Auch die Frist von 14 Wochen, in denen über ein Antrag entschieden werden muss, lehnt die Opposition als kontraproduktiv ab.

Zweifel gibt es, ob dadurch mehr Wohnungen für Berliner frei sind

Die Apartment-Allianz Berlin, ein Zusammenschluss von 25 Ferienwohnungsbetreibern, hält das Gesetz für Aktionismus und fordert von der Koalition eine nachhaltige Wohnungspolitik. Ferienwohnungsbetreiber würden zum Sündenbock gemacht. „Wir dürfen nicht für die jahrelang versäumte Wohnungspolitik bestraft werden“, sagte Immanuel Lutz von der Apartment-Allianz.

Verhalten positiv äußerte sich der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen: Die Regelung werde in besonders von Ferienwohnungen betroffenen Quartieren zu einer Verbesserung der Wohnraumversorgung beitragen. Der Wohnungsmarkt brauche aber vor allem mehr Neubau.

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