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Berlin: Keine Beweise für antisemitische Rufe Rückbenennung der Jüdenstraße: Ermittlungen eingestellt

Acht Monate nach der Rückbenennung der Spandauer Jüdenstraße hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen antisemitischer Äußerungen eingestellt. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht für Äußerungen volksverhetzenden Charakters ergeben, sagte Justizsprecher Björn Retzlaff.

Acht Monate nach der Rückbenennung der Spandauer Jüdenstraße hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen antisemitischer Äußerungen eingestellt. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht für Äußerungen volksverhetzenden Charakters ergeben, sagte Justizsprecher Björn Retzlaff. Die Tumulte bei der Rückbenennung hatten damals für internationales Aufsehen gesorgt.

Bei der Rückbenennung am 1. November hatten Anwohner demonstriert. Ihr Protest richtete sich nicht gegen die Namensgebung, sondern gegen die Art des Verfahrens und dessen Initiator. Der Spandauer FDPFraktionschef Karl-Heinz Bannasch hatte der CDU die Zustimmung zur Umbenennung im Gegenzug für die Stimmen der Liberalen bei der Wiederwahl von Bürgermeister Konrad Birkholz abgenötigt. Die Anlieger waren nicht beteiligt worden. Bei der Feierstunde hatte der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde, Alexander Brenner, den Demonstranten dennoch vorgeworfen, sich „in eine Reihe mit den Neonazis“ zu stellen, worauf die Betroffenen mit Unmut reagierten.

Zeugenaussagen, nach denen es zu antisemitischen Äußerungen gekommen sei, lösten eine Protestwelle aus. Zahlreiche Politiker distanzierten sich öffentlich. Linke Gruppen demonstrierten gegen den Spandauer „Mob“. Und die US-Gemeinde Boca Raton, eine Stadt mit hohem jüdischen Bevölkerungsanteil, kündigte dem Bezirk die Partnerschaft. Doch auch den eingesetzten Polizisten waren keine antijüdischen Rufe zu Ohren gekommen. Derartige Zitate finden sich laut Angaben des damaligen SFB auch nicht im Filmmaterial der Abendschau, dessen Herausgabe der Sender aus rechtlichen Gründen verweigerte.

Ermittelt wurde zuletzt nur noch gegen eine Frau, die erregt auf Brenner eingeredet hatte. Es konnte aber weder geklärt werden, welche Äußerungen gefallen sind, noch wem sie zuzuordnen wären, sagte Retzlaff. Übrig sei nur der Verdacht einer Beleidigung geblieben, die nur auf Antrag verfolgt wird. Doch von „den maßgeblichen Personen“ sei kein Strafantrag gestellt worden. du-

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