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Berlin: Keine gemeinsame Sicherungsverwahrung

Nach jüngstem Eklat um Potsdams Personalpolitik gehen Berlin und Brandenburg erneut getrennte Wege

Potsdam - Berlin und Brandenburg gehen nun auch bei der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter getrennte Wege. Nach Tagesspiegel-Informationen ist die früher vorgesehene Kooperation wegen unüberwindbarer Gegensätze, aber auch jüngster Spannungen vom Tisch. Stattdessen wird es eine „Berliner Insellösung“ geben, während sich Brandenburg bei der Sicherungsverwahrung an der „Nord-Allianz“ mit Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen wird. Dabei hatten Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) und Potsdams Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) noch Anfang 2011 öffentlich gemeinsame Eckpunkte für die Sicherungsverwahrung präsentiert. Es geht um besonders gefährliche Straftäter, die nach regulärer Haft hinter Schloss und Riegel bleiben, aber nach einem Urteil Karlsruhes künftig exklusiver als Strafgefangene untergebracht werden müssen. Für 2020 rechnet man in Berlin mit 80 solchen Fällen, in Brandenburg mit 20. Zwar betonte Berlins Justizsprecher Michael Kanert am Donnerstag immer noch: „Wir stehen einer Kooperation mit Brandenburg weiter offen gegenüber.“ Allerdings, so fügte er hinzu, „müssen wir für unsere Berliner Sicherungsverwahrten dabei die Rechtsprechung beachten, die zwingend eine wohnortnahe Unterbringung vorsieht.“ Unter Verweis auf ein Urteil des Kammergerichts hatte Berlin es bereits abgelehnt, auf den Millionen-Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) im brandenburgischen Großbeeren zu verzichten. Brandenburg hatte angeboten, stattdessen Häftlinge in halbleeren eigenen Gefängnissen unterzubringen. Berlin bietet nun an, Sicherungsverwahrte aus Brandenburg aufzunehmen, was für Potsdam kein Angebot ist. Die freien JVA-Kapazitäten in der Mark geben stattdessen nun den Ausschlag für die Nord-Kooperation. Dass Sicherungsverwahrte aus diesen Ländern in der Mark untergebracht werden sollen, hatte jüngst die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern öffentlich angedeutet.

Der Vorgang reiht sich in jüngste Eskalationen der Justiz-Kooperation ein. So fühlt sich Berlin durch die Personalpolitik Brandenburgs brüskiert. Trotz gemeinsamer Obergerichte besetzt Schöneburg Justizposten allein mit Bewerbern aus der Landesjustiz, so dass Berliner ausgeschlossen sind. Thorsten Metzner

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