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Berlin: Keine Gewalt: Kiezstreifen müssen Sünder laufen lassen Bezirkliche Ordnungshüter dürfen Schlagstock nur zur Selbstverteidigung einsetzen – bei Widerstand sind sie auf polizeiliche Hilfe angewiesen

Ab dem 1. September werden die ersten 37 Mitarbeiter der Kiezstreifen in Parks und auf den Straßen unterwegs sein – gekleidet in eine einheitliche Uniform mit Bezirkswappen und ausgerüstet mit Schlagstock und Pfefferspray sowie einem Handy, um in Konfliktfällen die Polizei rufen zu können.

Ab dem 1. September werden die ersten 37 Mitarbeiter der Kiezstreifen in Parks und auf den Straßen unterwegs sein – gekleidet in eine einheitliche Uniform mit Bezirkswappen und ausgerüstet mit Schlagstock und Pfefferspray sowie einem Handy, um in Konfliktfällen die Polizei rufen zu können. Die dafür nötige Rechtsvorschrift hat der Senat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Schlagstock und Pfefferspray dürfen die Ordnungsamtsmitarbeiter aber nur zur Selbstverteidigung einsetzen. Nicht jedoch dazu, jemanden an der Flucht zu hindern. „Die Mitarbeiter sind keine Polizisten“, erklärt die Sprecherin der Innenverwaltung, Henrike Morgenstern.

Die Kiezstreifen gehören zu den neuen Ordnungsämtern in den Bezirken und sollen im Außendienst Ordnungswidrigkeiten ahnden, beispielsweise bei Verstößen gegen das Hundegesetz oder gegen Grillverbote im Park. Bei diesen dürfen sie auch Bußgelder erheben. Insgesamt sollen in den zwölf Berliner Bezirken künftig 300 Mitarbeiter unterwegs sein. Die ersten 37 werden derzeit in einem achtwöchigen Kursus für ihre neue Aufgabe geschult; ein zweiter Lehrgang beginnt, wie berichtet, in der kommenden Woche. So sollen nach und nach die Kiezstreifen aufgefüllt werden.

In dem Training an der Polizeischule lernen die künftigen Kiezstreifenmitarbeiter unter anderem, welche Befugnisse sie haben und wie sie sie durchsetzen dürfen. Oder auch nicht, da sie längst nicht so viele Rechte wie Polizisten haben. Die Ordnungsamtsmitarbeiter dürfen zwar Personalien aufnehmen und auch Taschen durchsuchen. Beispielsweise dürfen sie theoretisch auch jemanden festhalten, der eine Ordnungswidrigkeit begeht, um die Identität festzustellen. Dabei müssen sie aber immer beachten, ob ihr Vorgehen auch bei einer Ordnungswidrigkeit verhältnismäßig ist. Zudem sollen sie in schwierigen Fällen die Polizei um Hilfe rufen, sagt Morgenstern.

Aber nicht jeder Ertappte wird voraussichtlich ruhig auf die Polizei warten. Deswegen müssen die Kiezstreifen auch damit rechnen, dass jemand richtig renitent wird und auch körperliche Aggressionen zeigt. Dann sollen sie aber die Situation nicht eskalieren lassen. Man müsse es eben auch hinnehmen, „dass mal eine Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt wird“, sagt Morgenstern. „Die Mitarbeiter sollen sich nicht in Gefahr bringen.“ Ein Festhalten um jeden Preis sei in diesen Fällen nicht angeraten.

Ohnehin werden die Kiezstreifen nach den Planungen des Senats in der ersten Zeit gemeinsam mit Polizeibeamten unterwegs sein, um von deren Erfahrungen zu lernen und sich für Konfliktsituationen zu wappnen.

Die Fragen, ob die Kiezstreifen mit Pfefferspray und Schlagstock ausgestattet werden sollen und wie sie diese einsetzen können, hatte in den vergangenen Monaten zu vielen Diskussionen zwischen Senat, der Opposition und den Bezirksämtern geführt. Für Innensenator Ehrhart Körting, der einer Ausrüstung mit Waffen eher skeptisch gegenüber stand, ist die jetzige Regelung ein vertretbarer Kompromiss. Gerade die CDU-geführten Bezirksämter hatten sich aber vehement dafür ausgesprochen, dass die Kiezstreifen wenigstens zur Selbstverteidigung mit Pfefferspray und Schlagstock ausgestattet werden.

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