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Berlin: Keine Gnade vor Recht

77-jähriger Bombenleger erhält zehn Jahre Haft und wird in die Psychiatrie eingewiesen

„Es soll für Sie nicht das Aus aller Tage sein“, sagte der Richter am Ende zum Angeklagten. Der Jurist sprach von Perspektiven, die es trotz allem gebe. Der weißhaarige Angeklagte hatte Tränen in den Augen. Nach fünf Bombenanschlägen auf einen Arzt und ein Autohaus wurde der 77jährige Horst D. gestern wegen zweifachen Mordversuches zu zehn Jahren Haft verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Berliner Landgericht seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Horst D. konnte zwei Schicksalsschläge nicht verwinden. Erst starb seine Schwägerin an Krebs, ein Jahr später seine Ehefrau. Der bis dahin unbescholtene Mann begann einen Rachefeldzug gegen Ärzte, denen er „Desinteresse und Herzlosigkeit“ vorwarf. Der Rentner aus Hohenschönhausen habe „im Korsett seiner wahnhaften Vorstellungen“ gehandelt, hieß es im Urteil. Horst D. habe ein „neues Lebensziel“ gefunden: Bomben gegen seine angeblichen Feinde.

Der Pensionär wurde ab Juli 2002 zum Attentäter: Fünf selbst gebaute Bomben ließ er hochgehen. Zwei der Sprengsätze richteten sich gegen einen Mediziner, der die Schwägerin behandelt hatte. Der Arzt verlor bei der zweiten Explosion im September 2003 vor einem Haus in Wilmersdorf ein Auge. Er leidet bis heute unter extremen Ängsten.

Die Version eines bloßen Denkzettels ohne Verletzungsabsicht schlossen die Richter aus. Horst D. habe die Wucht der Explosionen gekannt, er habe seine Gegner „schwer schädigen“ wollen. Drei der Bomben galten einem Autohaus, in dem er einst ein Auto erworben hatte. Von dem Autohändler fühlte er sich betrogen. Im Oktober 2003 wurde der Witwer selbst Opfer seiner Sprengsätze. Beim „Basteln“ in seiner Wohnung detonierte eine Bombe. Er überlebte schwer verletzt. Nach fünf Monaten im Krankenhaus wurde er in die Psychiatrie des Maßregelvollzugs verlegt. Vor Gericht hatte er um Milde und ein Leben in Freiheit gebeten. Der Richter sagte, die weitere Unterbringung in der Psychiatrie sei geboten, weil die Wahnideen noch nicht überwunden seien. K.G.

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