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Berlin: Keine Haft nach der Haft für Räuber Sicherungsverwahrung

Im Prozess gegen einen vor acht Jahren verurteilten Straftäter hat das Landgericht am Dienstag von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen.

Diese war 2003 im Urteil gegen Andreas R., einen notorischen Räuber, vorbehalten worden. Nun hat die höchstrichterlich geforderte Novellierung der Sicherungsverwahrung den 49-Jährigen vor „Haft nach der Haft“ bewahrt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Mai die Praxis der Sicherungsverwahrung für grundgesetzwidrig erklärt und Reformen verlangt. Die Richter urteilten – wie schon 2009 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte –, dass Verwahrung hierzulande wie eine Strafhaft wirke. Und das, obwohl die Betroffenen ihre Haftstrafe abgesessen haben und nur vorbeugend in Gewahrsam sind. Künftig müsse sich der Vollzug „freiheitsorientiert und therapiegerichtet“ vom Gefängnis unterscheiden. R. sitzt seit 26 Jahren hinter Gittern: 1983 vergewaltigte er eine Frau, bekam neun Jahre Haft. Erste Lockerungen nutzte er zur Flucht und überfiel Banken. Allerdings habe sich R. in der Haft verändert. So steht es im Gutachten, so sehen es Staatsanwältin und Richter. Man befürchte zwar, dass er erneut stehlen könnte. Sicherungsverwahrung aber ist nun nur noch möglich, wenn Gewalt- oder Sexualtaten prognostiziert würden. R.’s regulärer Entlassungstermin bleibt Mai 2016.

Bisher sind nach dem höchstrichterlichen Urteil von 2009 sieben Berliner Sicherungsverwahrte entlassen worden. Darunter fünf Männer, deren einst für zehn Jahre verhängte Verwahrung nachträglich auf unbefristete Dauer verlängert worden war. Auch dies hatte Karlsruhe für grundgesetzwidrig erklärt. Außerdem saß ein Berliner wegen Betruges in Sicherungsverwahrung, was ebenfalls nicht mehr zulässig ist. Demnächst wird in fünf Verfahren über Entlassungen von fünf weiteren Sicherungsverwahrten in Berlin entschieden. Außerdem läuft in diesem Jahr in zwei Fällen die zulässige Zehn-Jahres-Sicherungsfrist ab.

Sebastian Scharmer, Anwalt von R. und einst Sachverständiger im Bundestags-Rechtsausschuss, kritisierte die Justizsenatsverwaltung: Weder gebe es die von den Richtern geforderte „sinnvolle Gestaltung“ der Verwahrung noch eine Trennung von den regulären Gefangenen. Die Justizverwaltung hielt dagegen: Man habe den Vollzug gelockert, so sollen den Verwahrten nun längere Aufschlusszeiten zustehen, sie dürften sich länger außerhalb ihrer Zellen im Trakt bewegen. Hinzu kämen pro Tag drei zusätzliche Stunden, die bei Bedarf im Anstaltsgarten verbracht werden dürften. „Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist nur mit zusätzlichen Ressourcen möglich“, sagte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD). Um Geld für Personal und Sachmittel anzumelden, werde nun der entsprechende Bedarf ermittelt. In zwei Wochen treffen sich dazu die Justizstaatssekretäre der Bundesländer.

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