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Berlin: Keine kostenfreie Kita bei früher Einschulung

Gebührenbefreiung gilt nur für das dritte Jahr Das stellte der Senat jetzt klar

Die Kostenbefreiung im letzten Kitajahr gilt nur für Familien, deren Kinder regulär eingeschult werden. Wer einen vorgezogenen Schulbesuch beantragt, weil er sein Kind für reif genug hält, profitiert von dem Erlass der Elterngebühren nicht. Das haben Senatskanzlei und Bildungsverwaltung jetzt klargestellt. Betroffen sind davon rund 700 Kinder. Die Familien sind empört und verweisen auf anderslautende Ankündigungen und Wahlversprechen.

Tatsächlich hatten die Vertreter der rot-roten Koalition bisher immer davon gesprochen, dass das „letzte“ Kitajahr vor der Einschulung kostenfrei sei. So steht es auch in einer Stellungnahme des Bildungssenators Jürgen Zöllner (SPD) zur „Familienpolitik von Berlin“, die aktuell auf der Homepage seiner Verwaltung nachzulesen ist. Entsprechend hatten sich auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sowie Familien- und Jugendpolitiker der Regierungsfraktionen stets geäußert, weshalb alle Eltern davon ausgehen mussten, dass sie – je nach Einkommen – im Jahr vor der Einschulung bis zu 5000 Euro würden sparen können.

Erst neuerdings wurde die Sprachregelung geändert: Seitdem betroffene Eltern die Kostenbefreiung für ihre sogenannten Antragskinder beanspruchen wollen, ist plötzlich nicht mehr vom „letzten“, sondern vom „dritten“ Kitajahr die Rede, wenn es um die Gebührenfreiheit geht. „Zum Beginn des Jahres ist eine Kostenbefreiung für das dritte Kitajahr eingeführt worden“, heißt es etwa in einer Mail, die die Internetredaktion der Berliner SPD am Dienstag an verärgerte Eltern verschickte, die sich bei Wowereit beschwert hatten. Weiter heißt es dort: „Insofern profitiert Ihre Tochter leider derzeit von der Regelung im 2. Kitajahr noch nicht. Eine Benachteiligung dadurch, dass Ihre Tochter das 3. Kitajahr nicht in Anspruch nimmt, entsteht andererseits auch nicht, da auch für den Schulbesuch keine Kosten entstehen“, lautet die Rechtfertigung für die Ablehnung.

Ähnlich klingt die Begründung aus der Berliner Bildungsverwaltung: „Diese Kinder werden ja dann schließlich in der Schule gefördert – die natürlich auch nichts kostet“, argumentiert der Sprecher von Bildungssenator Jürgen Zöllner.

Wobei beide Auskunftsgeber „vergessen“, dass die Hortbetreuung in der Schule sehr wohl etwas kostet. Zum Trost verweisen sie darauf, dass das zweite Kitajahr ab 2010 und das erste ab 2011 kostenfrei sein wird.

Die Lesart des Senats ist übrigens vom Gesetz zur Kita-Kosten-Beteiligung gedeckt. Dort heißt es, dass „im letzten Jahr vor der regelmäßigen Schulpflicht“ keine Elterngebühren anfallen. Die „regelmäßige Schulpflicht“ aber gilt nun mal nur für Kinder, die bis 31. Dezember des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollenden. Die „Antragskinder“ aber werden erst bis 31. März des Folgejahres sechs. Allerdings war diese feine Einschränkung nie öffentlich kommuniziert worden.

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