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Berlin: Keine Regelanfrage in Brandenburg

In Brandenburg wird es keine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zur Verfassungstreue von einbürgerungswilligen Ausländern geben. Das Land werde die Verfassungstreue nur anlassbezogen überprüfen lassen, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) am Donnerstag in Potsdam.

In Brandenburg wird es keine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zur Verfassungstreue von einbürgerungswilligen Ausländern geben. Das Land werde die Verfassungstreue nur anlassbezogen überprüfen lassen, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) am Donnerstag in Potsdam. Schönbohm begrüßte die Einigung der Innen-Staatssekretäre von Bund und Ländern über die Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht.

"Die formulierten Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechen dem, was auch Brandenburg für notwendig erachtet hat", betonte Schönbohm. Bewerber müssten sich verständigen können. Sie sollten einen Zeitungsartikel lesen und wiedergeben sowie ein ihrem "Alter und Bildungsgrad" entsprechendes Gespräch führen können. Geringere Anforderungen seien für Ehegatten, Kinder und ältere Menschen geplant.

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