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Berlin: Keine Spur von geflüchtetem Gewalttäter

27-Jähriger hatte am Flughafen Tegel einen BGS-Beamten niedergeschlagen und ein Auto geraubt

Von Jörn Hasselmann

Noch keine Spur gab es gestern von dem mit Haftbefehl gesuchten 27-jährigen Ogur K., der am Donnerstag auf dem Flughafen Tegel einen BGS–Beamten niederschlug und dann mit einem geraubten Mietwagen flüchtete. Gegen den in Berlin wohnenden Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen räuberischer Erpressung vor. Die Personenfahnder des Berliner Landeskriminalamts ermittelten gestern intensiv an allen bekannten Berliner Anlaufadressen des türksichstämmigen Mannes. Eine öffentliche Fahndung wurde deshalb noch nicht eingeleitet, auch das Kennzeichen des Wagens nannte die Polizei nicht. Der silberne Mercedes C 180 der Mietwagenfirma Sixt wurde gestern noch nicht gefunden, obwohl die Funkstreifen die Augen nach dem neuwertigen Wagen aufhielten.

Wie berichtet, war der Mann um 12.55 Uhr mit einer Maschine aus Istanbul in Tegel eingetroffen. Bei der Passkontrolle erkannte der Beamte des Bundesgrenzschutzes nach einem Blick in die Fahndungsliste, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorliegt. Ohne lange zu fackeln rannte der Kontrollierte jedoch los und schlug einen Grenzschützer nieder. Von der Abfertigungshalle sprintete er in das Parkhaus des Flughafens. Dort sah er, dass die Tür eines Mercedes offen stand und der Zündschlüssel steckte. Er sprang auf den Fahrersitz, stieß die 21-jährige Angestellte der Mietwagenfirma, die das gerade zurückgegebene Fahrzeug überprüfte, vom Beifahrersitz und raste los. Polizisten konnten dem Wagen nur noch hinterhersehen.

Ins Ausland kann der Mann nicht mehr, sagte ein Ermittler. Denn seinen Personalausweis ließ der Mann bei seiner Flucht aus der Grenzkontrolle zurück. Der genaue Ablauf der Flucht ist immer noch unklar. Der niedergeschlagene Bundesgrenzschutzbeamte liegt zwar nicht mehr im Krankenhaus, konnte aber auch noch nicht vernommen werden. Er erlitt Schürfwunden und einen Schock. Der BGS will nach dieser spektakulären Flucht nun überprüfen, ob die Einreisekontrolle personell verstärkt werden muss.

Da das Flugzeug aus der Türkei kam, also nicht aus einem Schengen-Land des Schengener Abkommens, wurden die Pässe oder Personalausweise aller Passagiere kontrolliert, ein Zufallstreffer war das also nicht. Zur Überprüfung steckt der BGS-Beamte den Ausweis in das elektronische Lesegerät – in Sekundenschnelle gleicht der Computer dann ab, ob die Person „im Bestand“ ist, wie es im Amtsdeutsch heißt. Bei dem 27-jährigen Ogur K. blinkte auf dem Bildschirm dann „Ausschreibung – Festnahme – Haftbefehl“. Ob der Mann nicht wusste, dass er im Fahndungscomputer erfasst war, ist unklar. Ebenso, wie lange er in der Türkei war, und ob in dieser Zeit der Haftbefehl erlassen wurde. Für Flüge in die Türkei reicht ein Personalausweis, die Ein- und Ausreisebestätigung stempeln die türkischen Grenzbeamten dann auf einen separaten Zettel. Dieser Zettel mit den Stempeln muss den deutschen Behörden jedoch nicht vorgelegt werden.

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