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Berlin: Kennzeichen abgeschraubt - und ab ins Wasser

Die Polizei rechnet in diesem Jahr mit etwa 500 Strafverfahren gegen Autobesitzer, die ihren ausgedienten Wagen "wild" entsorgt haben. Im vergangenen Jahr gab es nur 411 Strafverfahren.

Die Polizei rechnet in diesem Jahr mit etwa 500 Strafverfahren gegen Autobesitzer, die ihren ausgedienten Wagen "wild" entsorgt haben. Im vergangenen Jahr gab es nur 411 Strafverfahren. Nur jeder zweite dieser Fälle wurde geahndet, denn eine Ausrede wird immer beliebter: Die häufig mühsam ermittelten Besitzer behaupten, ihr Automobil kurz vorher verkauft zu haben - gerne nach Osteuropa. Da wird schon mal der Kaufvertrag entsprechend frisiert, sagt Oberstaatsanwalt Manuel Petow: "Und damit kommen die dann durch. Wir können nicht jede unleserliche Anschrift in Kasachstan überprüfen."

Enttäuscht ist die Umweltverwaltung, daß die seit einem Jahr geltende Altautoverordnung die Zahl der illegal entsorgten Wracks nicht gesenkt hat. Bis Ende Mai wurden 2000 Autos abgeschleppt. Die Polizei kritisiert außerdem, daß die Justiz die Sünder häufig entkommen läßt. "Wir schalten sogar Interpol ein", betont Kriminaloberrat Andreas Geigulat von der Umweltkripo: "In 99 Prozent der Fälle kriegen wir den letzten Halter raus." Nicht immer sind die Fälle so spektakulär wie bei dem Wagen, den Polizeitaucher am Wochenende aus dem Müggelsee bargen. Der Besitzer hatte die Kennzeichen abgeschraubt und den Wagen dann ins Wasser fahren lassen. Die meisten Autos werden allerdings einfach am Straßenrand "vergessen". "Kaum einer macht sich die Mühe, die Fahrgestellnummer zu zerstören, sagt der Oberstaatsanwalt. Offenbar ist der Trick mit dem angeblichen Verkauf einfacher: "Diese Ausrede wird beliebter."

Die Strafe für die illegale Entsorgung liegt bei 60 bis 70 Tagessätzen, also bei gut zwei Monatsgehältern, sagt Oberstaatsanwalt Petow. Als "gefährlicher Abfall" gilt das Automobil mittlerweile wegen der giftigen Öle und Benzine, die im Motor schwappen. Doch die 411 Strafverfahren, die im vergangenen Jahr vor Gericht waren, nehmen sich angesichts der 1281 von Amts wegen abgeschleppten Wracks recht mager aus. Wie viele Autos in Brandenburger Seen oder Wäldern versenkt werden, darüber gibt es keine Schätzung. Insgesamt bekamen im vergangenen Jahr 28 000 Fahrzeuge in Berlin einen "Roten Punkt", das ist eine an die Windschutzscheibe geklebte Aufforderung, das Auto wieder zuzulassen oder zu beseitigen. Die meisten Besitzer reagierten darauf rasch und meldeten ihren Untersatz wieder an. Der Abschleppwagen holte neben den 1281 Wracks aber immerhin 3860 entstempelte, aber noch fahrtaugliche Wagen ab. Die Fahrzeuge, die vom Besitzer nicht abgeholt wurden, werden öffentlich versteigert. Das bringt eine Million Mark pro Jahr.

Nur jeder siebente der 28 000 Berliner, die einen "Roten Punkt" erhielten, bezahlte später das Bußgeld in Höhe von 500 Mark. "Viele wedeln mit dem Sozialhilfebescheid und drücken sich vor dem Zahlen", ärgert man sich beim Einwohnermeldeamt.

Entsorgung kostet 150 Mark

Einfach so auf den Schrottplatz kann man sein Auto nicht mehr fahren. Seit dem 1. April 1998 gilt bundesweit die "Altautoverordnung". Alte Pkws dürfen nur an lizenzierte Verwerter gegeben werden, nur von denen bekommt der letzte Eigentümer dann eine Bestätigung über die fachgerechte Entsorgung, mit der erst das Auto dann bei der Zulassungsstelle endgültig abgemeldet werden kann. Derzeit sind vom Senat in Berlin 16 Verwerter und 114 Annahmestellen anerkannt. Dies kostet etwa 120 bis 150 Mark, wenn man sein Auto selbst beim Verwerter auf den Hof fährt (oder schleppt); läßt man es abholen, sind es etwa 230 Mark. Ein Blick in die Gelben Seiten hilft. Der Verwerter legt das Auto vor allem trocken, das heißt, daß sämtliche Flüssigkeiten, die meist giftig oder schädlich sind, abgesaugt und separat als Sondermüll behandelt werden. Möglichst viele der Rohstoffe werden dann recycelt. Ha

JÖRN HASSELMANN

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