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Kita in Berlin2

© dpa

Kinderbetreuung: Kita-Volksbegehren kippt

Der Berliner Senat hat rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit. Noch wird geprüft. Die Initiatoren des Volksbegehrens planen derweil eine Klage.

„Wir sind noch nicht am Ende“, versicherte gestern Burkhard Entrup, der Vorsitzende des Landeselternausschusses Kita in Berlin (Leak). Sollte das beantragte Volksbegehren zur besseren Kita-Betreuung, für das 66 181 Unterschriften (dreimal mehr als erforderlich) gesammelt wurden, nicht zugelassen werden, sei man „gut gewappnet“ und werde vorm Landesverfassungsgericht klagen. Die Senatsinnenverwaltung hält das geplante Volksbegehren teilweise für rechtlich unzulässig, weil bei einem Erfolg erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt – rund 100 Millionen Euro jährlich – zu erwarten seien. Noch aber dauert die Prüfung an; die Entscheidung wird am 26. August erwartet.

Rund 2400 zusätzliche Erzieher (derzeit sind es rund 13 500 für über 107 000 Kinder), sieben Stunden tägliche Betreuung für Kinder ab drei Jahren, ein verbesserter Betreuungsschlüssel und mehr Qualifizierungschancen für pädagogische Mitarbeiter – das sind zentrale Forderungen des Volksbegehrens. Isabelle Kalbitzer, Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting (SPD), berief sich auf die Berliner Landesverfassung, nach der Volksbegehren, die das Haushaltsgesetz berühren,dabei Ausgaben nachhaltig und wesentlich beeinflussen und damit die Budgethoheit des Parlaments verletzten, unzulässig sind. Genaue Grenzen hierfür sind allerdings nicht festgelegt.

Burkhard Entrup von den Leak-Initiatoren wiederum glaubt an gute Chancen vor Gericht, man habe wegen der Zulässigkeit des Volksbegehrens zuvor das Rechtsgutachten eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht eingeholt und die Forderungen für den vorschulischen Bildungsbereich ohnehin schon mit dem Blick auf die Berliner Haushaltslage reduziert. Sollte das Volksbegehren aber letztlich nicht zugelassen werden,bedeute dies eine „große Enttäuschung für die junge, direkte Demokratie“, die Resonanz der Bevölkerung auf das Volksbegehren sei „überwältigend“ gewesen. Er frage sich, warum Bedenken des Senats nicht zu Beginn der Unterschriftensammlung im Februar geäußert worden seien.

Michael Efler,Vorstandsmitglied des Bündnisses „Mehr Demokratie“, wies darauf hin, dass die Berliner Verfassung vor zwei Jahren auf „haushaltsrelevante“ Volksbegehren ausgeweitet worden sei. Jetzt gehe es um den ersten Praxistest, und man müsse noch auf die endgültige Entscheidung warten. Die Ablehnung des Volksbegehrens wäre ein Rückschlag. Das Bündnis hat gerade 24 021 Unterschriften für ein Volksbegehren zur Änderung des Berliner Wahlrechts bei der Innenverwaltung eingereicht.

Die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Emine Demirbüken-Wegner, meinte, die Überlegungen des Senats, das Volksbegehren Kita zu stoppen, „demaskierten“ seine Bildungspolitik. Die Forderungen bedeuteten keine „Bereicherung“ für die Tagesstätten, sondern stellten sicher, dass zusätzliche Aufgaben auch finanziert werden könnten.

In den Koalitionsfraktionen waren, wie berichtet, anders als auch bei FDP und Grünen, Bedenken an der Finanzierbarkeit der Initiative geäußert worden. Der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz meinte gestern, der Senat müsse überzogenen Forderungen von Volksbegehren begegnen. Der Bund plane aber eine erhebliche finanzielle Unterstützung für die vorschulische Bildung und Betreuung und stelle dem Land bis 2013 rund 87 Millionen Euro zur Verfügung, danach jährlich 40,8 Millionen für Personal- und Betriebskosten. „Das darf nicht ignoriert werden.“C. v. L.

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