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Kinderfallen im Netz: Wo Eltern aufpassen müssen

DUBIOSE DIENSTENicht nur Urheberrechtsverstöße können im Netz zu hohen Geldforderungen führen. Es gibt auch Webseiten, die mit scheinbar kostenlosen Angeboten werben.

DUBIOSE DIENSTE

Nicht nur Urheberrechtsverstöße können im Netz zu hohen Geldforderungen führen. Es gibt auch Webseiten, die mit scheinbar kostenlosen Angeboten werben. Die Preise – oft geht es um zweijährige „Abonnements“ für knapp 200 Euro – werden höchstens klein und versteckt genannt.

FREMDE INHALTE
Kinder und Jugendliche fallen darauf zum Beispiel bei der Suche nach Software, Songtexten und Rezepten herein. Besonders dreist: Die meisten „Abzocker“ verkaufen fremde Inhalte, die andernorts nichts kosten. Vorsicht ist immer geboten, wenn man persönliche Daten eingeben soll.

NICHT ZAHLEN
Bei unzureichender Preisangabe besteht keine Zahlungspflicht. Mahnungen sollte man ignorieren, zumal die Firmen Prozesse scheuen. Darüber informieren zum Beispiel das Portal www.computerbetrug.de und der Verbraucherzentralen-Bundesverband unter www.vzbv.de. CD

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