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Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD).

© Monika Skolimowska/dpa

Fall in Berlin: Scheeres will Lehrer mit Kinderpornos unbedingt loswerden

Zwei Lehrer besitzen kinderpornografische Fotos und Videos - doch das Berliner Verwaltungsgericht will sie weiter unterrichten lassen. Die Schulbehörde will notfalls vors Bundesverwaltungsgericht.

Zwei Lehrer – der eine hatte ein Video in Spielfilmlänge und viele Darstellungen nackter Kinder unter 14 Jahren auf dem Rechner, der andere ein paar Dutzend Abbildungen expliziter Darstellungen von Missbräuchen an Kindern. Beide sind aufgeflogen und wegen dieser Straftaten zu „Tagessätzen“ verurteilt worden, 4000 Euro zahlte der eine, 4500 der andere, damit ihre Tat nicht weiter verfolgt wird. Aus dem Dienst entlassen darf der Senat die beiden Beamten nicht, sagt wie berichtet das Verwaltungsgericht – und erntet Empörung.

„Notfalls gehen wir bis zum Bundesverwaltungsgericht, um die Lehrkräfte aus dem Schuldienst zu entfernen“, sagt Bildungssenatorin Sandra Scheeres. Es gebe keinen Grund sich solche Seiten anzuschauen. Die Schulsenatorin bringt damit ihr Unverständnis für Schutzbehauptungen zum Ausdruck, mit dem Straftäter ihr Tun schon mal rechtfertigen: Zu „Recherche-Zwecken“ wollte auch der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy Kinderpornografie heruntergeladen haben.

Bundesverwaltungsgericht urteilte in ähnlichem Fall auf Entlassung

Raus ist der Mann trotzdem. Und vermutlich werden auch die beiden Lehrer nie mehr vor Schülern stehen. Das ist das erklärte Ziel der Schulverwaltung. Aber warum nur folgt das Verwaltungsgericht nicht genau diesem Reflex: Wie kann einer auf Kinder losgelassen werden, der diese als Sexobjekte sieht? So lange das schriftliche Urteil nicht da ist, bleibt nur, die oberste Rechtsprechung zu konsultieren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem ähnlichen Fall ebenso geurteilt, also gegen die „Entfernung aus dem Dienst“, wie Entlassungen genannt werden, eines Kinderporno-Konsumenten.

In diesem Fall hatte der Beamte an einer Gesamtschule als Klassenlehrer für die Klassen 5 bis 10 gearbeitet, besaß kinderpornografische Dateien auf seinem privaten Computer und war deshalb verurteilt worden zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Beamter blieb er trotzdem. Aus mehreren Gründen. Erstens wegen des Beamtenrechts, das die Schärfe der Disziplinarmaßnahme abhängig vom Rahmen macht, den das Strafgericht verhängte. Bei Besitz von Kinderpornografie drohen bis zu zwei Jahre Haft, eine Geldstrafe spricht für geringere Schuld.

"In hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich“

Das ist noch nicht alles: Der Straftäter dürfe „nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens“ werden, sondern müsse umfassend angehört werden. In dem Fall hatte der Betroffene einer Kollegin erklärt, er prüfe, ob Kinder im Netz schnell an Kinderpornos herankommen könnten. Als „Schutzbehauptung“ hatte das Gericht das abgetan. Reicht nicht, so das Bundesverwaltungsgericht – auch das hätte abgewogen werden müssen.

Zuviel Schutz für Täter, zu wenig für Kinder, denen Gefahr droht? Beharren auf rechtsstaatliches Maßhalten eher: „Der sexuelle Missbrauch eines Kindes ist in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich“, schreiben die Richter auch. Allein das „Halten“ von Kinderpornos trage durch die Nachfrage „zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern“ bei und ist deshalb „mit dem Bildungsauftrag der Schule unvereinbar“.

Aber woanders im Staatsdienst vielleicht – worüber das Bundesverwaltungsgericht aber nicht zu urteilen hatte. Das Berliner Verwaltungsgericht dürfte dieser Logik gefolgt sein. Denn auch in den jüngsten Fällen der beiden pädosexuellen Lehrer waren „nur“ Tagessätze verhängt worden und das unterhalb der Grenze, die zu einer Eintragung ins Bundeszentralregister führt. Dass jeder Kinderporno einer zu viel ist, ist in dieser Abwägung nur ein Aspekt und lässt Raum für Volkszorn.

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