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Kinderpornografie: Vater und Sohn verurteilt

Ein 64-jähriger Mann und sein Sohn sind wegen Verbreitung von Kinderpornografie vom Landgericht Berlin zu jeweils 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Berlin - Der 42-jährige wurde zugleich angewiesen, eine entsprechende Therapie zu machen. Die bisher nicht vorbestraften Männer wurden schuldig gesprochen, 1998 Zeitschriften, Videokassetten, Disketten und CD-ROMs, die den sexuellen Missbrauch von Kindern beinhalteten, gesammelt zu haben, um das Material mit anderen Interessenten zu tauschen.

Auch zweijährige Kinder abgebildet

Das in der Wohnung der Angeklagten auf unterschiedlichsten Medien sichergestellte Material war dem Gericht zufolge von "sehr extremer Machart". Sogar Kleinstkinder im Alter von zwei Jahren waren darin in "grob anstößiger Weise" zum "bloßen Objekt" sexueller Begierden degradiert worden. Jedem Bild liege ein realer Missbrauch zugrunde. Das sei das Anstößige und Gefährliche an den Taten, hieß es im Urteil. Der Richter betonte zudem, dass es Vater und Sohn bei der Verbreitung nicht um Geld gegangen sei, sondern darum, im Tausch an neues Material zu kommen. Über eine entsprechende Annonce kam es zum Kontakt mit anderen Interessenten.

Den Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie einen eigenen Pornofilm mit Kindern drehen wollen. Der Film sollte der Anklage nach in Leipzig mit der damals achtjährigen Tochter eines Bekannten gedreht werden, der dafür 750 Euro pro Tag für die "Zurverfügungstellung" des Kindes bekommen sollte. (tso/ddp)

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