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Kinderpornografie: Vater und Sohn vor Gericht

Wegen Verbreitung von Kinderpornografie müssen sich ein 64-jähriger Mann und dessen 42-jähriger Sohn vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Berlin - Sie sind angeklagt, gemeinsam mit einem 61-jährigen Mittäter von Mai 1998 bis Oktober 1999 mit Zeitschriften, Videokassetten aber auch Disketten und CD-ROMs, die den sexuellen Missbrauch von Kindern beinhalteten, gehandelt zu haben. Gleich zu Prozessbeginn wurde das Verfahren gegen einen 61-jährigen Schlosser wegen Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt.

Der Staatsanwaltschaft zufolge werden auf den beschlagnahmten Fotos und Filmen sogar Kleinstkinder im Alter von zwei Jahren in "grob anstößiger Weise" zum "bloßen Objekt" sexueller Begierden degradiert.

Kinderporno mit Achtjähriger geplant

Schließlich sollen Vater und Sohn, im Bewusstsein, dass sich derartige Videofilme besonders gut verkaufen lassen, entschieden haben, selbst einen Kinderpornofilm zu drehen. Der Streifen sollte der Anklage nach in Leipzig mit der damals achtjährigen Tochter eines Bekannten gedreht werden, der dafür 750 Euro pro Tag für die "Zurverfügungstellung" des Kindes bekommen sollte. Der Plan scheiterte jedoch, weil entweder die Angeklagten zu spät ankamen oder ihr Bekannter nicht zum Treffen erschien.

Während der 42-jährige Maurer sich zum Tatvorwurf umfassend äußerte, schwieg der ältere Mann zunächst. Der 42-Jährige gab an, zunächst entsprechende Bilder, Filme und Dateien mit anderen Pädophilen getauscht zu haben. Die Wende habe ihm die Möglichkeit gegeben seine Neigung auszuleben, sagte er. In einem Gespräch mit seinem Vater habe er dann erfahren, dass auch dieser "FKK-Hefte" mit Kinderbildern sammelte. "Manchmal gingen wir die Angebote gemeinsam durch" und bestellten, sagte der 42-Jährige. Der Prozess wird am nächsten Freitag fortgesetzt. (tso/ddp)

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