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KINDERSCHUTZ: Verbindliche Einladungen für Untersuchungen

DAS GESETZIm Dezember hat der Senat ein Kinderschutzgesetz verabschiedet, das verbindliche Einladungen für Vorsorgeuntersuchungen vorsieht. Das Gesetzespaket wird in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden.

DAS GESETZ

Im Dezember hat der Senat ein Kinderschutzgesetz verabschiedet, das verbindliche Einladungen für Vorsorgeuntersuchungen vorsieht. Das Gesetzespaket wird in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden. Wer sein Kind nicht untersuchen lässt, kann Besuch vom Gesundheitsamt bekommen.

DIE METHODE

Jedes Kind erhält eine ID-Nummer, die der Kinderarzt an ein Vorsorgezentrum an die Charité schickt. Dort werden die Daten abgeglichen. Säumige Eltern erhalten zunächst Post und nach einer Toleranzzeit von maximal zwei Monaten einen neuen Termin für die Vorsorgeuntersuchung.

DAS ZIEL

Wer nicht zur Untersuchung erscheint, bekommt nach Ankündigung Besuch vom Gesundheitsamt. Sollte eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden, wird das Jugendamt eingeschaltet. Mit diesem Gesetz sollen Misshandlungen, aber auch Entwicklungsdefizite frühzeitig erkannt werden. sib

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