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Berlin: Kindertagesstätten: Schon Zweijährige erhalten Anspruch auf einen Kitaplatz

Bei der Vergabe von Kitaplätzen bleibt noch für zwei Jahre alles beim Alten. Der Rat der Bürgermeister will die vom Senat betriebene Neuregelung um ein Jahr auf 2003/04 verschieben.

Bei der Vergabe von Kitaplätzen bleibt noch für zwei Jahre alles beim Alten. Der Rat der Bürgermeister will die vom Senat betriebene Neuregelung um ein Jahr auf 2003/04 verschieben. Damit ist absehbar, dass Eltern bald genauer ihren Bedarf nachweisen müssen. Besonders in den gut ausgestatteten östlichen Bezirken dürfte dies zu einem Abbau von Kita-Plätzen und Personal führen. Ein Plus ist, dass schon Zweijährige einen Betreuungsanspruch haben werden. Grundsätzliche Vorbehalte gegen das Verfahren hat der Rat nicht mehr.

Angesichts der "verzweifelten Berliner Finanzsituation" sei es unverantwortlich, Kitaplätze ohne Nachweis des Bedarfs zu vergeben, begründet Andreas Statzkowski (CDU) die absehbare Zustimmung des Rates der Bürgermeister (RdB) am heutigen Donnerstag. Als Bürgermeister und Bildungsstadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf leitet er den RdB-Jugendausschuss, der jetzt eine Stellungnahme zu der lange umkämpften Verordnung entworfen hat.

Neben der Verschiebung wird dort gefordert, dass zunächst die Software für die Umstellung des Verfahrens vorliegen müsse. Zudem dringt der Rat darauf, dass mindestens die Hälfte aller belegten Betreuungsplätze in der Hand freier Träger ist, was vor allem im Ost-Teil der Stadt noch nicht erreicht ist.

Es ist kaum anzunehmen, dass diese relativ unspektakulären Bedingungen das ganze Werk zum Scheitern bringen. Zudem wächst der Handlungsdruck, denn die Verordnung soll bei der Umsetzung des Kita-Gesetzes helfen, das immerhin schon seit sechs Jahren in Kraft ist. Allerdings fragen sich die Eltern, was sich für sie konkret ändert. Hier die wichtigsten Aspekte:

Wird die Kita-Betreuung teurer?

Nein. Die bisherigen Beiträge gelten weiter, heißt es in der Senatsjugendverwaltung.

Wird der Rechtsanspruch eingeschränkt?

Im Gegenteil. Der jetzige Rechtsanspruch für die Drei- bis Sechsjährigen wird sogar vorgezogen, so dass schon Zweijährige aufgenommen werden, sofern sie im laufenden Jahr drei werden. Allerdings muss man genauer nachweisen, ob man eine ganztägige Betreuung braucht.

Wer weder arbeitet noch in der Ausbildung oder wenigstens arbeitssuchend ist, bekommt in Zukunft nur noch die fünfstündige Betreuung, es sei denn, er kann nachweisen, dass er wegen Krankheit, aus pädagogischen oder sozialen Gründen damit nicht auskommt. Umstritten ist, ob Familien aus sozialen Randgruppen in der Lage sind, hier ihre Interessen durchzusetzen.

Wird es leichter als bisher, einen Krippen- oder Hortplatz zu bekommen, für den kein Rechtsanspruch existiert?

Das hängt davon ab, wo man wohnt. Die Jugendämter behalten hier einen gewissen Ermessensspielraum, den sie wohl auch ausschöpfen werden. In den Ost-Bezirken sind einige Stadträte entschlossen, den hohen Versorgungsstandard zu halten - "aus sozialpädagogischen Gründen", wie der Pankower Jugendamtsdirektor Siegfried Tümmler betont. Zurzeit ist die Versorgungsrate im Osten Berlins doppelt so hoch wie im Westen. Dabei wird es allerdings kaum bleiben. Die Jugendverwaltung erwartet, dass sich die Lage in den West-Bezirken etwas entspannt. Hier haben Familien oft selbst dann kaum Aussichten auf einen Krippen- oder Hortplatz, wenn sie den Bedarf nachweisen können. Bisher mussten sie je nach Dringlichkeitsstufe häufig vergebens warten. Das ändert sich: Wenn ihnen der Bedarf bescheinigt wird, haben sie automatisch einen Anspruch auf einen Platz. Noch rätseln viele Bezirke, ob sie genug Krippen- und Hortplätze haben, um dies umzusetzen.

Wo steht Berlin im Bundesvergleich?

Berliner Eltern sind gegenüber jenen in den alten Bundesländern im Vorteil. Dort gibt es nach wie vor kaum Ganztagsplätze in Kindergärten, in vielen Gemeinden fehlen Krippen- und Hortplätze. Die neuen Bundesländer haben viel von ihrem Ausstattungsvorsprung eingebüßt, allerdings stehen sie noch immer besser da als im Westen. Während in Berlin die Mindestbetreuungszeit fünf Stunden beträgt, können Brandenburger Kinder sechs Stunden bleiben, was den Mittagsschlaf garantiert. Allerdings muss man für jede weitere Stunde 15 Prozent des einkommensabhängigen Grundbetrags zuzahlen. In Berlin bleibt es bei der Dreifachstaffelung für fünf, sieben oder mehr Stunden.

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