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Weggekippt. Rauchen ist bislang nicht flächendeckend auf Berlins Spielplätzen gesetzlich verboten.

© Michael Schick/Imago

Kippen im Sandkasten: Braucht Berlin ein Rauchverbot auf Spielplätzen?

In Brandenburg ist das Rauchen und Trinken auf Spielplätzen verboten – Berlin tut sich schwerer. Dabei können sich die Kleinen an Zigarettenstummeln vergiften.

Frühlingssonne, laue Luft, Fluppe zwischen die Lippen und ein Schluck aus der Bierpulle: Das waren noch selige Zeiten für Raucher in Berlin – in Cafés, auf Bahnhöfen, sogar auf den Spielplätzen. Während der Nachwuchs buddelt oder schaukelt, machen es sich etliche Mütter und Väter noch immer mit Zigarette und Alkohol nebenan gemütlich. In Brandenburg müssten sie dabei neuerdings mit Stress rechnen: Dort ist vor allem das Qualmen auf Spielplätzen per Nichtraucherschutzgesetz landesweit untersagt. Und einzelne Kommunen gehen noch weiter: So will Werder künftig den Griff zu Kippe und Alkohol sogar im 20-Meter-Umkreis von Spielgeräten verbieten. In Berlin sind die Regelungen vergleichsweise lasch. „Das muss sich ändern“, sagt der Gesundheitsexperte der Grünen im Abgeordnetenhaus, Heiko Thomas. Für ihn ist „nicht nachvollziehbar, weshalb man in manchen Bezirken noch problemlos auf Spielplätzen rauchen kann“.

Viele Berliner Bezirke zögern noch

Die Argumente für ein striktes Rauchverbot auf Spielplätzen liefert das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg. „Zu Boden gefallene Zigarettenstummel sind nicht nur ästhetisch störend“, schreiben die Wissenschaftler. „Werden die Stummel von Kleinkindern verschluckt, können sie schwere Vergiftungen verursachen.“ Im übrigen seien Raucher neben der Rutsche „einfach ein schlechtes Vorbild“, ergänzt Thomas . Dabei sieht er sich in einer Front mit dem Kinderhilfswerk und Kinderschutzbund, die gleichfalls Zigaretten von Spielplätzen verbannen wollen.

Nichtraucherschutzgesetze gibt es seit 2008/09 in allen Bundesländern. Inzwischen wird vor Gericht sogar schon über das Rauchen in Wohnungen gestritten. Doch nur Brandenburg, Bayern und das Saarland verbieten darin explizit auch Rauch auf Spielplätzen. Anderswo ist es Sache der Kommunen, ob sie dies in ihrem Bereich verfügen. So sind Raucher beispielsweise auf Spielplätzen in Frankfurt am Main oder Heidelberg unerwünscht.

Berlins Nichtraucherschutzgesetz erklärt Theater, Gaststätten oder Diskos zu Tabuzonen, über ein Verbot für öffentliche Haltestellen wird bereits diskutiert. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Qualm für „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“, wie es heißt. „Da hätte man die Spielplätze doch gleich mit reinschreiben können“, sagt Johannes Spatz vom „Berliner Forum Rauchfrei“. Seine Initiative und die Grünen fordern den Senat auf, das Gesetz entsprechend nachzurüsten.

In Pankow hat sich das Verbot gelohnt

Stattdessen ist es an der Spree bislang den Bezirken überlassen, ob sie ein solches Verbot verhängen und konsequent durchsetzen wollen. Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Tempelhof-Schöneberg oder Pankow haben bereits ihre Grünanlagengesetze mit entsprechenden Verordnungen ergänzt. In der Regel sind auf den Schildern am Spielplatzrand dann nicht nur die Symbole für Zigaretten durchgekreuzt, sondern auch für Alkoholika. Andere Bezirke wie Neukölln oder Treptow-Köpenick haben einen solchen Schritt noch nicht unternommen.

Obwohl auch die Senatsgesundheitsverwaltung und viele Suchtberater dies gerne sähen. Pankows Stadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) steuert dazu „beste Erfahrungen“ bei. „Weniger verstreute Zigarettenstummel und vor allem: weniger Raucher“ beobachtet er auf den Spielplätzen, seit der Bezirk 2009 einschritt. Das Ordnungsamt müsse nicht ständig vor Ort sein, meint er. Alleine die „soziale Kontrolle“ reiche aus, die gut sichtbare Verbotsschilder auslösen. Dies sieht Baustadtrat Daniel Krüger (CDU) von Tempelhof-Schöneberg ähnlich.

Nur in den Abendstunden, wenn sich manche Spiel- oder Stadtplätze zu Jugendtreffs wandeln, sieht es anders aus. Dann nützen Verbotsschilder gegen Rauch- und Trinkgelage offenbar wenig. Das zeigte sich beispielsweise am Leopoldplatz in Wedding. Ein Alkoholverbot hob der Bezirk Mitte dort nach einigen Monaten wieder auf. Stattdessen wurden lieber Sozialarbeiter aufs Areal geschickt.

Einen Kommentar zum Thema lesen Sie hier.

Nichtraucherschutz in Berlin

An vielen Plätzen in Berlin ist Qualmen seit der Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes 2008 generell untersagt. Lesen Sie hier eine Übersicht.

Gastronomie

Das Verbot gilt in Kneipen, Restaurants und Clubs. Einzige Ausnahme: Kleinere Ecklokale, deren Schankraum nicht größer als 75 Quadratmeter ist. Deren Inhaber sollen dadurch vor Ungerechtigkeiten beim Wettbewerb geschützt werden. Denn im Gegensatz zu größeren Gaststätten haben sie nicht die Möglichkeite, ihren Gästen abgegrenzte Raucherräume anzubieten.

Öffentliche Einrichtungen

In Theatern, Kinos oder Museen darf man sich sowieso keine Zigarette anzünden. Gleichfalls nicht auf Flugplätzen, in Sporthallen, Universitäten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie in Behörden, Gesundheitseinrichtungen und auch Gerichtsgebäuden.

Nahverkehr

Hier gilt nicht das Berliner Nichtraucherschutzgesetz, sondern das Hausrecht der BVG und der S-Bahn. Auf dieser Grundlage ist Rauchen in Bussen und Bahnen sowie auf allen S-und U-Bahnhöfen generell untersagt. Wer mit der Zigarette erwischt wird, muss 15 Euro Buße zahlen. Auch der Genuss von Alkoholika ist in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. Entsprechende Piktogramme weisen überall darauf hin. Nur an den Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen müssen Raucher keine Sanktionen fürchten. Auch dort bittet die BVG zwar auf Schildern um Einsicht und Rücksichtnahme, damit andere Wartende nicht passiv mitrauchen müssen. Aber es gibt keine offiziellen Verbote. Der Grund: Die BVG hat auf der Straße kein Hausrecht. Und der Senat hält ein solches Verbot für unrealistisch. Angesichts von rund 7300 Wartehäuschen sei dies gar nicht zu kontrollieren, heißt es.

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