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Berlin: Kirchen klagen gegen Verkauf am Sonntag Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Regelung

Die evangelische Landeskirche und das Erzbistum wollen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die Berliner Regelung ist Mitte November vergangenen Jahres in Kraft getreten und sieht vor, dass an bis zu zehn Sonntagen im Jahr, darunter an allen vier Adventssonntagen, die Geschäfte von13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen.

Die evangelische Landeskirche und das Erzbistum wollen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die Berliner Regelung ist Mitte November vergangenen Jahres in Kraft getreten und sieht vor, dass an bis zu zehn Sonntagen im Jahr, darunter an allen vier Adventssonntagen, die Geschäfte von13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen.

„Hier ist eine Grenze überschritten“, sagte Wolfgang Huber, der evangelische Landesbischof und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland. „Der im Grundgesetz verbürgte Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung ist in Berlin eindeutig nicht mehr gewährleistet.“ Auch der im erst kürzlich verabschiedeten Staatskirchenvertrag zwischen der evangelischen Kirche und dem Land Berlin zugesicherte Schutz der Sonntage sei dadurch verletzt.

Im Vergleich zu den anderen Bundesländern sei die Berliner Regelung unverhältnismäßig. Brandenburg etwa sieht sechs verkaufsoffene Sonntage im ganzen Jahr vor, darunter dürfen höchstens zwei Adventssonntage sein. Die meisten Länder lassen noch weit weniger verkaufsoffene Sonntage zu. „Wir wollen nicht, dass das Berliner Modell Schule macht“, sagte Huber. Deshalb tragen auch die Gemeinschaft der evangelischen Kirchen in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz die Verfassungsbeschwerde mit. Einreichen müssten sie aber die betroffene evangelische Landeskirche und das Erzbistum Berlin.

Seit 1700 Jahren seien die arbeitsfreien Sonntage ein Kulturgut. Es sei ein „kulturelles Unglück“, wenn dies nun verändert werde, sagte Bischof Huber weiter. Die arbeitsfreien Sonntage seien auch „ein wichtiger Bestandteil der Religionsfreiheit“. Deshalb sei der Sonntag im Grundgesetz geschützt – „und zwar der ganze Sonntag, nicht nur von 13 bis 20 Uhr“, ergänzte Kardinal Georg Sterzinsky. Das Grundgesetz kenne keine nach Tageszeiten abgestuften Schutz.

Kardinal Sterzinsky unterstrich, wie wichtig der freie Sonntag auch für die mitmenschlichen Beziehungen sei. Die Zunahme des Tankstellen- und Bahnhofshandels in Berlin sei zwar ebenfalls „besorgniserregend“, sagte Huber, aber nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde. Man sehe sich zum Gang nach Karlsruhe gezwungen, weil die Einwände der Kirchen nicht angemessen gehört worden seien. Das neue Ladenöffnungsgesetz sei im „Hauruck-Verfahren“ beschlossen worden. Claudia Keller

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