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Kirchenstörer: Bibelfanatiker wieder vor Gericht

Kirchenstörer Andreas Roy muss sich erneut wegen seiner Pöbelei bei "Wetten, dass..?" vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Berlin - Der Bibelfanatiker soll im Oktober 2004 die Liveübertragung der Sendung von Thomas Gottschalk durch Zwischenrufe, Beleidigungen des Moderators und Werfen von Flugblättern gestört haben. Laut Anklage hatte er Gottschalk vor einem Millionenpublikum als "Penner" und "Schwulenfreund" beschimpft. Auf eine Anzeige verzichtete der Entertainer jedoch.

Außerdem soll Roy einen Wachmann im Gesicht verletzt haben, als dieser ihn aus der Halle führen wollte. Die Anklage gegen den 47-Jährigen lautet auf Hausfriedensbruch und fahrlässige Körperverletzung. Nach einem Hinweis des Richters zu Prozessbeginn könnte auch eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung in Betracht kommen.

Der Bibelfanatiker räumte ein, die Sendung durch Zwischenrufe gestört zu haben. Es tue ihm leid, wenn der Sicherheitsmann verletzt worden sei. Er könne aber ausschließen, ihn "bewusst" geschlagen zu haben, weil das seiner Gesinnung widersprechen würde. In der Vergangenheit war Roy wiederholt wegen Störauftritten bei Gottesdiensten und Beerdigungen verurteilt worden. In seinen fanatischen Bibelreden prangerte er vornehmlich die Haltung der Kirche zum Schwangerschaftsabbruch an. (tso/ddp)

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