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Kirchenstörer: Erneuter Prozess gegen Roy

Der bundesweit bekannte so genannte Kirchenstörer Andreas Roy muss sich am Freitag in Berlin erneut vor Gericht verantworten. Dieses Mal geht es um den Stör-Auftritt in der ZDF-Sendung "Wetten, dass..?" im Oktober 2004.

Berlin - Dem 47-Jährigen Andreas Roy wird Hausfriedensbruch und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Roy ist angeklagt, weil er die Sendung durch laute Zwischenrufe, Flugblätter und Beleidigungen des Moderators Thomas Gottschalk gestört haben soll. Beim Versuch, den Fanatiker aus dem Saal zu führen, soll dieser einen Angestellten des Sicherheitsdienstes leicht im Gesicht verletzt haben. Der Prozess beginnt am Freitag um 8.45 Uhr.

Der Kirchstörer war schon mehrfach, darunter auch gemeinsam mit seinem Glaubensbruder Christian Arnold, wegen seiner zweifelhaften Auftritte bei Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen aufgefallen. Im Mittelpunkt ihrer Kritik steht die Haltung der Kirche zum Schwangerschaftsabbruch.

Meist kamen die Männer mit Geld- oder Bewährungsstrafen davon. Nach einer fünfmonatigen Haftstrafe, die vom Amtsgericht Mainz im September 2004 verhängt worden war, wurden Arnold und Roy im April 2005 vom Amtsgericht Tiergarten zu zehn beziehungsweise 17 Monaten Gefängnis verurteilt. (tso/ddp)

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