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Berlin: Kirchenstörer müssen Haft in zwei bis drei Wochen antreten

Nach der Randale beim Fernsehgottesdienst in Mainz drohen den beiden Berliner Tätern bis zu zehn und elf Monate Gefängnis

Eine Woche haben Kirchenstörer Andreas Roy und sein Gefährte Christian Arnold Zeit, Berufung gegen das Mainzer Urteil einzulegen, mit dem sie gestern zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurden. Danach könnte es still werden um die zwei. Geht keine Berufung ein, so rechnet Klaus Puderbach, Leitender Oberstaatsanwalt in Mainz, mit der baldigen Ladung zum Haftantritt. „Das wird vielleicht zwei, drei Wochen dauern, dann werden die einrücken müssen“, sagte Puderbach. Wegen des Prinzips der Wohnortnähe sei anzunehmen, dass Roy und Arnold in Berlin oder Brandenburg ins Gefängnis kommen, nicht in Mainz.

Roy und Arnold hatten am Sonntag in einer Messe im Mainzer Dom randaliert, die live vom ZDF übertragen wurde. Schon am Tag darauf verurteilte sie das Amtsgericht. Weil das Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist, wurden die 45 und 29 Jahre alten Männer wieder freigelassen. Da sie einen festen Wohnsitz und keine schweren Straftaten begangen haben, wäre ein Haftbefehl nicht möglich gewesen.

Mindestens einen Sonntag haben die beiden also noch für weitere Auftritte, vielleicht mehr. Von der Frage, ob Berufung eingelegt wird, hängt auch ab, wie es in Berlin weitergeht. Wird das Mainzer Urteil rechtskräftig, dann stellt in Berlin der zuständige Staatsanwalt den Antrag, die Bewährung zu widerrufen, die gegen Roy im Mai verhängt wurde. Damals bekam Roy eine sechs- und Arnold eine fünfmonatige Bewährungsstrafe. Das Gericht, das im Mai urteilte, hätte über den Widerruf der Bewährung zu entscheiden. Da Roy und Arnold innerhalb weniger Wochen eine gleich gelagerte Straftat begangen haben, kann eigentlich keine Rede davon sein, dass sie sich bewährt haben, sodass ein Widerruf der Bewährung angenommen werden kann. Das hieße elf Monate Gefängnis für Roy und zehn für Arnold. Puderbach sagte, er rechne aber eher damit, dass noch Berufung eingelegt wird. Wenn das passiert, kann es dauern, denn dann gibt es einen neuen Prozess und unter Umständen noch eine Revision. So lange würden nach Angaben von Justiz-Sprecher Frank Thiel auch in Berlin die Bewährungsstrafen nicht widerrufen.

Das „besonders beschleunigte Verfahren“, mit dem die Mainzer so viel Furore gemacht haben, gibt es in Berlin auch. 2003 wurden 1027 Fälle auf gleiche Weise entschieden, im ersten Quartal 2004 waren es 226.

Fatina Keilani

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