zum Hauptinhalt

Berlin: Kita-Urteil kommt im Oktober

Verfassungsgericht verhandelt Volksbegehren

Das Interesse ist groß. Rund 200 Zuhörer sind am Dienstag ins Landesverfassungsgericht gekommen, um die mündliche Verhandlung zu zwei Volksbegehren zu verfolgen: dem des Landeselternausschusses der Berliner Kindertagesstätten (LEAK) und dem der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ mit dem Titel „Schluss mit den Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück“. Mit Letzterem soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das Verträge aus dem Bereich der Berliner Wasserwirtschaft künftig öffentlich macht.

Beide Volksbegehren waren im vergangenen Jahr vom Senat mit der Begründung zurückgewiesen worden, sie seien verfassungsmäßig unzulässig. Sein Urteil zu den auf Eis gelegten Volksbegehren will das Landesverfassungsgericht am 6. Oktober verkünden. Interessant wurde die Verhandlung durch eine Verfassungsänderung aus dem Jahr 2006, die sich auf das Kita- Volksbegehren auswirkt: Bis zu diesem Zeitpunkt waren Volksbegehren „zum Landeshaushalt“ ausgeschlossen, seitdem sind nur noch Plebiszite zum „Landeshaushaltsgesetz unzulässig“. Nach Ansicht der Senatsinnenverwaltung steht das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses aber auch nach der Verfassungsänderung jenen Volksbegehren entgegen, die im Erfolgsfall erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätten: Daher lehnt der Senat das Kita- Volksbegehren ab.

Die Umsetzung des Plebiszits, das sich für bessere Bedingungen in den Kindertagesstätten einsetzt, würde nach Schätzung der Initiatoren rund 100 Millionen Euro kosten. Deren Anwalt Mathias Hellriegel argumentierte dagegen, der „Haushaltsvorbehalt“ müsse möglichst im Sinne des jeweiligen Volksbegehrens gehandhabt werden: „Wenn es einer Initiative gelingt, mit ihrem Volksbegehren das strenge, dreistufige Verfahren zu durchlaufen und die Quoren zu überwinden, dann soll sie im Anschluss daran auch Geld in die Hand nehmen dürfen.“ In Berlin sei dies seit 1995 noch keiner Initiative gelungen: Sogar „Pro Reli“ sei trotz starker Unterstützung gescheitert. Rita Nikolow

Zur Startseite