Klage abgewiesen : Wowereit und Platzeck begrüßen Flugrouten-Urteil
31.07.2012 18:22 UhrDie Flugroutengegner wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
Auch das beklagte Infrastrukturministerium in Brandenburg äußerte sich nach dem Urteilsspruch zufrieden, vor allem mit der Tatsache, dass das Gericht keine Arglist festgestellt hat. Die Kläger hatten den Genehmigungs- und Planungsbehörden vorgeworfen, bewusst die falschen Flugrouten eingeplant zu haben - wider besseren Wissens, weil die Deutsche Flugsicherung selbst abknickende Flugrouten angemahnt hatte.
Dennoch gab sich Staatssekretär Rainer Brettschneider selbstkritisch. "Es hat Fehler im Planfeststellungsverfahren gegeben, vor allem bei der Kommunikation und der Einbeziehung der Öffentlichkeit", sagte er nach dem Urteil. Genau das hatte auch das Gericht angemahnt. So seien die Planungsunterlagen in zu wenigen Gemeinden ausgelegt gewesen. Brettschneider kündigte an, dass solche Verfahren in Zukunft anders aussehen müssten. "Man muss auf jeden Fall den Kreis derer, die in ein Infrastrukturprojekt involviert sind und darüber informiert werden, erweitern."
Bilder: So sieht der neue Flughafen aus
Bei den Klägern hält sich die Enttäuschung nach dem Urteil in Grenzen. Man habe schon damit gerechnet, dass die Klagen abgewiesen werden, schließlich habe genau dieser Senat das Planfeststellungsverfahren seinerzeit abgesegnet. "Aber die Planungsbehörden in Deutschland werden diesen Tag noch verfluchen, denn das Gericht hat Planungsvorlagen soweit ausgelegt, dass kaum mehr Verlässlichkeit gegeben ist", sagte Michael Lippold, Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow. Damit bezieht er sich auch die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht, Rubel, wonach die Anwohner in Kleinmachnow damit rechnen mussten, auch von den Flugrouten betroffen zu sein, obwohl in der Grobplanung noch von geraden Flugrouten die Rede war. "Abknickende Flugrouten waren nicht nur eine theoretische Möglichkeit und allein aus der Nähe zum Flughafen ergab sich schon eine Betroffenheit", sagte der Richter in seiner Urteilsverkündung.
Video: BER-Anwohner scheitern vor Gericht
Die Flugroutengegner wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Den Bau des Flughafens kann das Gericht in Karlsruhe nicht mehr verhindern, denn das heutige Urteil in Leipzig war die letzte Instanz. "Aber wir können Beschwerde gegen das Urteil einlegen und das werden wir tun", kündigte Lippoldt an. Vor allem zwei Punkte seien da entscheidend. Erstens habe das Gericht in der mündlichen Verhandlung der Angelegenheit Anfang Juli 13 Beweisanträge der Kläger abgelehnt. Zweitens wehren sich die Flugroutengegner gegen den Standpunkt des Gerichts, wonach es gleichgültig sei, ob 10.000 Menschen hier oder woanders vom Fluglärm betroffen sei. "Es geht um die subjektive Würde jedes Einzelnen", sagte Lippoldt.
Bei der Flughafengesellschaft sieht man Kleinmachnow aber gar nicht von Fluglärm betroffen. Allenfalls gebe es eine Belästigung, weil man ab und zu ein Flugzeug sehen und hören werde, von Lärm könne aber auch bei den abknickenden Flugrouten keine Rede sein. (mit dapd)




























