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Idyll am Schlachtensee. Das Lokal "Alte Fischerhütte" in Zehlendorf.

© Cay Dobberke

Klage am Berliner Verwaltungsgericht: Anwohner wollen Autoverkehr am Schlachtensee einschränken

Das Lokal "Alte Fischerhütte" ist stadtbekannt in Berlin, zu den Feiern kommen viele - mit Auto und Taxis. Das ist den Klägern, die dort wohnen, in der Nacht oft zu laut.

Das Lokal liegt idyllisch, die Feiern sind stadtweit bekannt. Und doch gibt es Ärger rund um das Lokal "Alte Fischerhütte", das sich am Schlachtensee befindet in Berlin-Zehlendorf. Wo nämlich viel gefeiert wird, wird auch viel Lärm gemacht. Und deshalb geht die Angelegenheit nun vor Gericht weiter.

Wie das Verwaltungsgericht mitteilt, klagen Anwohner, dass "die Lärmentwicklung bei den Veranstaltungen unter anderem durch abreisende Gäste in den Abend- bzw. Nachtstunden in der Summe der Veranstaltungstermine unzumutbar sei." Klare Forderung: "Das „Oktoberfest“ solle gänzlich untersagt, jedenfalls aber auf eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungstagen begrenzt werden." Die Gäste reisen nicht nur mit dem Auto selbst an, sondern nutzen auch die vielen Taxis, die dann hin- und herfahren.

1200 Menschen finden im Lokal Platz

Die Kläger wohnen laut Verwaltungsgericht in der Nähe der „Alten Fischerhütte“. "Diese ist ein seit 1892 betriebenes und mehrfach erweitertes Ausflugslokal, das nach einem langsamen Verfall in den 1990er Jahren seit dem Jahre 2003 nach Instandsetzung neu eröffnet wurde." Den Angaben zufolge bietet im Innenbereich 490 und im Außenbereich 690 Sitzplätze, macht zusammen knapp 1200 Plätze. Seit einigen Jahren wirbt das Lokal damit, dass dort im Herbst über mehrere Wochen jeweils an mehreren Wochentagen ein Oktoberfest mit Live-Musik stattfinde.

Die mündliche Verhandlung findet statt am Freitag, 17. Februar 2017, 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, Saal 3101.

Klagen wegen Ruhestörung gibt es immer wieder in Berlin. Vor einem Jahr etwa zog ein Anwohner wegen des Kiezfestes „Rheingauer Weinbrunnen“ in Berlin-Wilmersdorf vor Gericht - und verlor.

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