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Klage gegen Kündigung: Im Ton vergriffen

Ein 43-Jähriger klagte gegen seine Kündigung. Er hatte in E-Mails Kunden und Chefs beschimpft. Auch den Richter düpierte er.

Erst beleidigte er Kunden, dann seine Vorgesetzten und düpierte nun noch den Richter: Auch eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn bleibt der Platz von Jan-Erik S. am Landesarbeitgericht leer. Weil der 43-jährige Mitarbeiter des Softwareunternehmens SAS sich in E-Mails an Klienten und Vorgesetzte im Ton vergriffen haben soll, hatte ihm das Unternehmen gekündigt. Gestern sollte erneut geprüft werden, ob das rechtens war.

Alles begann im August 2008, als Jan-Erik S. seinen Job als Kundenbetreuer in einer E-Mail höchst eigen interpretierte. Darin beleidigte er eine Mitarbeiterin des Bundesfinanzministeriums (BMF), das zum Kundenkreis von SAS zählt. In seiner Mail warf er der Dame mangelnde Kooperation und fehlendes Interesse an den Angeboten von SAS vor. Obwohl sie eine „schwierige Person“ sei, wende er sich weiter an sie, weil sein „Elan, dieses Land voranzubringen“, dem ihren „nicht einen Millimeter“ nachstehe. Das BMF wünschte sich daraufhin einen neuen Kundenbetreuer.

Auf den Vorfall angesprochen, erklärte S., er bedauere lediglich, sich nicht sofort beim Vorgesetzten der Mitarbeiterin beschwert zu haben. Aufgrund seiner fachlichen Qualifikation beließ SAS es bei einer Ermahnung. In einer E-Mail an seinen Vorgesetzten beschwerte sich S. aber wenig später über die Arbeitseinteilung mit den Worten, während er sich „den Arsch abarbeite“, solle sein Chef lieber sein „Entspannungsprogramm durchhecheln“. Diesmal kassierte er eine Abmahnung. Als er dagegen in seiner gewohnt forschen Art protestierte, folgte die Kündigung. Das Arbeitsgericht erklärte das jedoch für unverhältnismäßig. Durch die Abmahnung sei er für sein Fehlverhalten bereits bestraft worden, der Kündigungsgrund sei somit verbraucht. SAS-Anwalt Carsten Kohles ging in Berufung.

Vor dem Landesarbeitsgericht wurde der Berufung nun mit einem sogenannten Versäumnisurteil stattgegeben, weil der Kläger nicht zur Verhandlung erschienen war. Wie Jan-Erik S. es einst in einer E-Mail an seinen Chef formulierte, hatte er mutmaßlich mal wieder einfach „keine Zeit für diesen Scheiß“.Sidney Gennies

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