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Klage gescheitert: Urteil zu BER-Route über Königs Wusterhausen

Wildau und Königs Wusterhausen sind mit ihren Klagen gegen die geplanten Flugrouten über ihre Gemeinden gescheitert. Die Kläger seien keinem unzumutbaren Lärm ausgesetzt, entschied das OVG Berlin-Brandenburg.

Am Mittwoch hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klagen der Gemeinden Wildau und Königs Wusterhausen sowie von Privaten gegen die festgelegten Flugroute verhandelt, die bei Starts von der künftigen Südbahn des BER-Flughafens Richtung Osten über die Gemeinden führt. Die Kläger monierten, dass die Route aus Lärmschutzgründen rechtswidrig sei. Außerdem sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterlassen worden. Das Gericht entschied jedoch, dass die Kläger keinem unzumutbaren Lärm ausgesetzt würden und dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig sei.

Mit der Route, bei der die Piloten im

Idealfall zwischen beiden Gemeinden entlang fliegen, wollen die Planer das Zentrum von Zeuthen von Überflügen verschonen.

Bei der Klage gegen die Route über den Müggelsee hatte das Gericht bereits die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung verneint. Auch Ludwigsfelde hatte mit seiner Klage keinen Erfolg. Dagegen untersagten die Richter das vorgesehene Überfliegen des Atomreaktors in Wannsee. Hier läuft allerdings noch ein Berufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. kt

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