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Idyll am Schlachtensee. Das Lokal "Alte Fischerhütte" in Zehlendorf.

© Cay Dobberke

Klage von Nachbarn der „Alten Fischerhütte“: Teilerfolg für Anwohner

Verwaltungsgericht verhandelte drei Stunden über Klage von Nachbarn der „Alten Fischerhütte“. Diesen ist der Krach durch Besucher der „Oktoberfeste“ zu laut. Noch ist keine Entscheidung gefallen.

Weiter feiern oder still sein: Das Verwaltungsgericht hat im Streit zwischen den Betreibern der „Alten Fischerhütte“ am Schlachtensee in Zehlendorf und Nachbarn am Freitag in seinem Urteil (Aktenzeichen VG4K207.15) die Entscheidungsgewalt an das Bezirksamt weitergegeben . Dieses müsse den Antrag von Anwohnern, Musikveranstaltungen zu verbieten, bewerten, urteilten die Richter nach einer dreistündigen Verhandlung.

Die Kläger wohnen in der Nachbarschaft der „Alten Fischerhütte“. Das Lokal gibt es seit 1892; es ist mehrfach erweitert worden. Nach einem langsamen Verfall in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts war es 2003 nach einer Instandsetzung neu eröffnet worden. Seither beschweren sich Anwohner über Lärm bei Veranstaltungen mit Live-Musik. Dazu zählt vor allem das „Oktoberfest“, das 2015 sechs Wochen lang an vier Tagen in der Woche statt gefunden hatte. Die Kläger verlangten ein Einschreiten des Bezirksamtes, weil der Krach durch die Feiern sowie durch die Heimkehrer in den Abend- und Nachtstunden in Summe unzumutbar sei. Über diesen Antrag hat das Bezirksamt bisher nicht entschieden.

Das Verwaltungsgerichts hat die Behörde nun verpflichtet zu entscheiden, ob gegen die Betreiber eingeschritten werden muss – sofern es an mehr als zwölf Tagen im Jahr solche Veranstaltungen gibt. Die erteilten Genehmigungen erlaubten im Regelfall nur die Bewirtung mit Speisen und Getränken. Öffentliche Musik und Tanzveranstaltungen seien in der Genehmigung „nicht abgedeckt.“

Veranstaltungen einmal pro Monat

Veranstaltungen seien nur ausnahmsweise und im Durchschnitt etwa ein Mal pro Monat zulässig. Das Bezirksamt müsse zudem prüfen, ob die Betreiber einen Anspruch auf eine andere gaststättenrechtliche Genehmigung hätten und wie private Feiern zu bewerten seien, bei denen es Musik und Gelegenheit zum Tanzen gebe, urteilten die Richter.

Das historische Gasthaus liegt direkt am Ufer des Schlachtensees. Das Ensemble besteht aus der denkmalgeschützten, alten Fischerhütte mit Weinhandlung und Restauration, einem Restaurant mit Sonnenterrasse und Biergarten und einer Bar sowie einem Festsaal mit Terrasse. Zudem wirbt die „Alte Fischerhütte“ mit einem eigenen Parkplatz.
In den Innenräumen finden nach Angaben des Gerichts 490 Gäste Platz; im Außenbereich sind 690 Sitzplätze vorgesehen. Seit einigen Jahren lockt das Lokal im Herbst über mehrere Wochen Gäste mit dem erwähnten „Oktoberfest“ bei Live-Musik an. Speisen und Getränke sind pauschal im Eintrittspreis enthalten. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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