zum Hauptinhalt

Berlin: Klagen zu Schönefeld reduziert Statt 3600 jetzt nur noch 50 Musterverfahren

Die Klageflut gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht ist erheblich eingedämmt worden. Statt 3600 Einzelklagen soll es nur 50 Einzelklagen geben.

Die Klageflut gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht ist erheblich eingedämmt worden. Statt 3600 Einzelklagen soll es nur 50 Einzelklagen geben. Darauf haben sich die beiden Anwaltskanzleien, die die Kläger vertreten, sowie das Brandenburger Verkehrsministerium geeinigt. Ob das Verfahren dadurch beschleunigt wird, ist ungewiss. Die Prozedur werde aber erheblich vereinfacht, und die Kläger reduzierten ihr Kostenrisiko erheblich, hieß es gestern übereinstimmend von beiden Seiten. Auch das Gericht hätte sich Musterklagen aussuchen können. Für 70 weitere Einzelklagen gelten die Vereinbarungen noch nicht.

Behandelt würden in den Musterverfahren alle vorgebrachten Klagegründe, sagte Frank Boermann von der Kanzlei Grawert Schöning und Partner. Nachteile für die anderen Kläger gebe es dadurch nicht. Wie sich die Vereinfachung auf das Verfahren auswirke, wollte eine Gerichtssprecherin nicht sagen. Vorher müsse das Gericht den Inhalt der 50 Einzelklagen kennen. Die Flughafenplaner hoffen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2006 erfolgt. Erst dann will die Flughafengesellschaft auch mit dem Ausbau beginnen. Vorher solle es nur vorbereitende Arbeiten geben. Auch dagegen laufen allerdings Klagen.

Entscheidend für das Verfahren sei nicht die Zahl der Klagen, sondern die „Kraft der Argumente“, sagte Peter Stange, der Sprecher der im Bürgerverein BrandenburgBerlin organisierten Ausbaugegner.

Die Richter müssen sich durch insgesamt 1452 Aktenordner wühlen, die am 28. Oktober bei Gericht eingegangen sind. kt

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false